Schlichtungsstelle der LBS

Meinungsverschiedenheiten zwischen den Landesbausparkassen und ihren Kunden werden hier einvernehmlich außergerichtlich geklärt und geschlichtet. Das Verfahren vor der Schlichtungsstelle ist für den Kunden kostenfrei.

Die LBS Bayerische Landesbausparkasse hat zusammen mit den anderen Landesbausparkassen im Rahmen der Umsetzung des freiwilligen Verhaltenskodex für die Vergabe von wohnungswirtschaftlichen Krediten (sog. EU-Hypothekarkreditkodex) zum 01.10.2002 eine gemeinsame und unabhängige Schlichtungsstelle, die „Schlichtungsstelle der LBS“ eingerichtet.

Schlichter sind Herr Theo Wolf, Vorsitzender Richter am OLG Hamm a. D., und Herr Werner Lücke, Vorsitzender Richter am OLG Hamm a. D..

Gibt es Meinungsverschiedenheiten, kann der Kunde sich an die

„Schlichtungsstelle der LBS, Postfach 7448, 48040 Münster“

wenden. Es ist erforderlich, die Beschwerde schriftlich, mit einer kurzen Schilderung des Sachverhalts und allen zum Verständnis nötigen Unterlagen einzureichen.

Die Geschäftsstelle leitet die Unterlagen der beteiligten Landesbausparkasse zu. Wenn sich Kunde und LBS nicht einigen, prüft der Schlichter den Sachverhalt und unterbreitet einen schriftlichen Schlichtungsvorschlag. Der Schlichtungsvorschlag ist für die Landesbausparkasse bindend, wenn der Wert des Streitgegenstandes 5.000 € nicht übersteigt. Dies gilt nicht für den Kunden. Wenn er mit dem Schlichtungsvorschlag nicht einverstanden ist, kann er den Rechtsweg beschreiten. Während des Schlichtungsverfahrens verjähren Ansprüche der Kunden nicht.

Der genaue Ablauf des Schlichtungsverfahrens ist in der Schlichtungsordnung der Landesbausparkassen festgelegt.

Schlichtungsordnung der Landesbausparkassen

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