Der Kaufvertrag

Wenn Sie sich für eine Wohnung entschieden haben, werden Sie diese meistens beim Bauträger kaufen. Kaufverträge von Bauträgern sind in der Regel sehr komplex, da Sie nicht selten eine Wohnung in einem Gebäude erwerben, das erst noch gebaut werden muss. Daher sollte der Vertrag vor Abschluss auf alle Fälle durch einen auf Bau- und Immobilienrecht spezialisierten Anwalt  geprüft werden.

Der Kaufvertrag einer neuen Wohnung mit einem Bauträger hat meist drei Bestandteile:

  • Den notariellen Kaufvertrag
  • Die Teilungserklärung (möglichst schriftlich und zeichnerisch)
  • Die Bau- und Leistungsbeschreibung

Gerade wenn ein Gebäude noch nicht gebaut ist, ist es wichtig, dass im Kaufvertrag detaillierte Regelungen getroffen werden: z. B. hinsichtlich der von Ihnen zu leistenden Zahlungsraten oder auch für den Fall der Insolvenz des Bauträgers während des Bauvorhabens. Ferner muss auch in der Baubeschreibung exakt festgehalten werden, was Sie für Ihr Geld erhalten und keine Allgemeinfloskeln.

Der Kaufvertrag einer gebrauchten Wohnung

Wenn Sie eine Wohnung gebraucht kaufen, werden Sie dies meistens entweder direkt von privat oder durch Vermittlung eines Maklers tun. Wichtige Informationen zum Thema Kaufvertrag finden Sie unter dem Inhalt "Kauf eines gebrauchten Hauses". Wichtig ist auch, dass hier die Teilungserklärung Vertragsbestandteil ist.

V.i.S.d.P: Institut Bauen und Wohnen

Seite 1 2 3 4 5 6

Kontakt

LBS-Service-Center
(089) 21 71 - 02
oder Ihr Berater vor Ort

Alle anzeigen

Telefonische Beratung

LBS-Service-Center
Montag bis Freitag
von 8:00 bis 19:00 Uhr

(089) 21 71 - 02

Kontaktformular

Persönliche Beratung

Ihr Berater vor Ort