Fragen zum Bausparen?

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Bausparen.

Kann ich meinen Bausparvertrag teilen lassen?
Kann ich die Bausparsumme erhöhen?
Kann ich die Bausparsumme reduzieren?
Kann ich den Bausparvertrag auf eine andere Person übertragen?
Kann ich zwischen den Tarifen wechseln?
Welche Gebühren fallen an?
Kann ich den Vertrag vorzeitig kündigen?
Wie funktioniert der Zinsbonus?
Welche Verwendungsmöglichkeiten gibt es?

Kann ich meinen Bausparvertrag teilen lassen?

Ja, Sie können Ihren bestehenden Bausparvertrag in zwei oder mehrere kleinere Bausparverträge teilen.
Gesamtguthaben mit Wohnungsbauprämien, vermögenswirksamen Leistungen, Zinsen etc. werden dabei im gleichen Verhältnis wie die neu gebildeten Bausparsummen aufgeteilt. Die Mindestbausparsumme von geteilten Verträgen ist je nach Tarif unterschiedlich. In prämienrechtlicher Hinsicht sind für die neu entstehenden Bausparverträge die gleichen Bestimmungen maßgebend, wie für den ursprünglichen Vertrag. Auch gelten weiterhin dieselben Rechte und Pflichten wie vor der Teilung (Begünstigung, Sicherungsabtretung, Vollmacht). An der Bewertungszahl ändert die Teilung nichts.
Bei Teilung einer ungeraden Euro-Bausparsumme müssen die neu gebildeten Teil-Bausparsummen immer volle 1.000,- EUR betragen.

Kann ich die Bausparsumme erhöhen?

Ja, zur Erhöhung einer bestehenden Bausparsumme wird zunächst ein neuer Vertrag abgeschlossen. Anschließend wird der neue Vertrag (unter bestimmten Voraussetzungen) mit dem bestehenden Vertrag zusammengefasst.
Bei der Zusammenfassung werden die einzelnen Verträge zwar kostenmäßig weiterhin getrennt geführt, hinsichtlich der Zuteilung jedoch wie ein Vertrag gewertet.
Grundsätzliche Voraussetzungen für eine Zusammenfassung sind: Alle Verträge werden unter einer Stammnummer geführt und haben den gleichen Tarif.

Kann ich die Bausparsumme reduzieren?

Ja, die Ermäßigung der Bausparsumme ist vertragsrechtlich möglich und steuer- bzw. prämienrechtlich ohne Auswirkungen.
Die neue festzusetzende Bausparsumme ist je nach Tarif unterschiedlich. Eventuelle Einzahlungen bzw. Zinsgutschriften müssen dabei berücksichtigt werden.
Die Ermäßigung eines Darlehensvertrages ist anteilig möglich, wenn Sondertilgungen (mindestens 20% des Restdarlehens, aber nicht weniger als 500,- EUR bei den aktuellen Tarifen) geleistet werden oder auf einen entsprechenden Teil des Darlehens verzichtet wird.

Kann ich den Bausparvertrag auf eine andere Person übertragen?

Ja, ein Bausparvertrag kann mit dem gesamten Guthaben oder nur mit dem Darlehensanspruch (Bausparvertrag ist zugeteilt und Guthaben ausbezahlt) übertragen werden. Dies geschieht jeweils mit allen Rechten und Pflichten.
Übertragungen sind nur möglich zwischen Angehörigen im Sinne des § 15 Abgabenordnung (AO).
Ausnahmen hiervon sind Vertragsumschreibungen aufgrund von

  • Drittbegünstigung (Altfälle)
  • Todesfall
  • Schuldnerwechsel

Bausparvertragsweiter- und -rückübertragungen sind grundsätzlich nicht möglich.
Damit Wohnungsbauprämien und Sparzulagen nicht zurückgefordert werden bzw. keine Nachversteuerung erfolgt, muss der Übernehmer die Vertragsmittel zum Wohnungsbau für sich selbst oder für den ursprünglichen Vertragsinhaber oder einen Angehörigen dessen verwenden.
Für Übertragungen wird ein einmaliger Kostenbeitrag erhoben, dieser geht zu Lasten des Übernehmers.

Kann ich zwischen den Tarifen wechseln?

Ja, Sie können zwischen folgenden Tarifen wechseln:

  • aus den Tarifen LBS-F6+ und LBS-F9 in den Tarif LBS-FU
  • aus den Tarifvarianten LBS-N+ und LBS-N8 in die Tarifvariante LBS-N5
  • innerhalb der Tarifvarianten LBS-N+ (LBS-N4+ / LBS-N5+ / LBS-N6+)

Welche Gebühren fallen an?

Bei den aktuellen LBS-Tarifen LBS-N5, LBS-N+, LBS-N8 und LBS-V25 fällt, bei einem normalen Vertragsverlauf, eine Abschlussgebühr an. Diese Gebühr wird bei Vertragsabschluss fällig und beträgt einmalig 1% der Bausparsumme. Die Abschlussgebühr ist prämienbegünstigt und unter Umständen steuerlich absetzbar.
Bei den Tarifvarianten LBS-N+ und LBS-N8 wird aufgrund des sehr günstigen Sollzinssatzes zusätzlich zur Abschlussgebühr ein Jahresentgelt von 9,60 Euro berechnet.

Kann ich den Vertrag vorzeitig kündigen?

Ja, Sie können Ihren Bausparvertrag jederzeit kündigen und sich das Guthaben einschließlich Zinsen plus evtl. Zinsbonus nach Ablauf der dreimonatigen Kündigungsfrist auszahlen lassen.

Der Darlehensanspruch entfällt jedoch bei Kündigung. Halten Sie die Kündigungsfrist nicht ein, fallen Vorschusszinsen (Zinsausgleich) aus dem Guthaben an und zwar 1,00% pro Monat.

Bei einer Kündigung innerhalb der gesetzlichen Bindungsfrist verlieren Sie die staatlichen Vergünstigungen, die auf den gekündigten Bausparvertrag gewährt wurden. Das gilt auch, wenn das Guthaben für wohnwirtschaftliche Maßnahmen verwendet wird.

Was bedeutet Bindungsfrist?

Wie funktioniert der Zinsbonus?

Für Ihr Bausparguthaben werden Ihnen jährlich Zinsen gutgeschrieben, deren Höhe vom gewählten Tarif abhängt.
Zusätzlich können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zinsbonus (siehe Tabelle) erhalten. Der Zinsbonus wird aus den aufgelaufenen Basiszinsen ermittelt.

Tarif Zins-
bonus
nach Ablauf von ... Jahren Gesamt-
verzinsung
ca.
LBS-N+ kein Zins-
bonus
- 0,5%
LBS-N5 210% 1 sieben (bei Darlehensverzicht
oder Kündigung); nach Wechsel
in den LBS-N5 entfällt der Zins-
bonus
1,5%
LBS-N8 kein Zins-
bonus
- 0,5%
LBS-V25 160% 2 sieben bis einschließlich zehn
(bei Darlehensverzicht oder
Kündigung)
2,5%
1 210% Zinsbonus aus den seit Vertragsbeginn aufgelaufenen Basiszinsen, wenn nach mindestens sieben Jahren entweder auf das Darlehen verzichtet oder der Vertrag gekündigt wird. Dadurch ergibt sich eine Gesamtverzinsung von ca. 1,5%.
2 160% Zinsbonus aus den seit Vertragsbeginn aufgelaufenen Basiszinsen, wenn ab sieben bis einschließlich zehn Jahren entweder auf das Darlehen verzichtet oder der Vertrag gekündigt wird. Dadurch ergibt sich eine Gesamtverzinsung von ca. 2,5%.

Welche Verwendungsmöglichkeiten gibt es?

Bausparen ist eine zweckgebundene Sparform. Dies bedeutet, dass Sie bei der Verwendung der Bausparmittel an die Bestimmungen des Bausparkassengesetzes und an die Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge gebunden sind.
Dabei ist zu unterscheiden, ob die Verwendung bei Zuteilung vor oder nach Ablauf der Bindungsfrist erfolgt.

Verwendung bei Zuteilung vor Ablauf der Bindungsfrist:

  • Für das Bausparguthaben und das Bauspardarlehen heißt das: Beides ist nur für wohnwirtschaftliche Maßnahmen zu verwenden. Soll es für andere Zwecke oder im Ausland eingesetzt werden, verlieren Sie die staatlichen Vergünstigungen, die Sie für dieses Bausparkonto erhalten haben.

Verwendung bei Zuteilung nach Ablauf der Bindungsfrist:

  • Das Bausparguthaben kann für beliebige Zwecke eingesetzt werden.
  • Das Bauspardarlehen muss für wohnwirtschaftliche Maßnahmen verwendet werden.

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