Fragen zum Finanzieren?

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Finanzieren.

Wie lange dauert die Rückzahlung des Darlehens?
Sind Sondertilgungen möglich?
Kann ich das Darlehen vorzeitig zurückzahlen?
Kann ich vermögenswirksame Leistungen zur Tilgung verwenden?
Wie hoch sind die Sollzinsen für das Bauspardarlehen?
Unsere Tarife haben folgende Zinssätze:
Welche Sicherheiten benötigt die LBS?
Muss ich die gesamte Darlehenssumme in Anspruch nehmen?
Welche Vorteile bietet die integrierte Risikolebensversicherung?

Wie lange dauert die Rückzahlung des Darlehens?

Zunächst ist die Darlehenshöhe in Prozent der Bausparsumme festzustellen.

Beispiel
60.000,- EUR (Darlehen) x 100
Darlehen in % der
Bausparsumme =
_________________________ =60%
100.000,- EUR (Bausparsumme)

Wenn Sie Ihre Darlehenshöhe in Prozent errechnet haben, können Sie über den Link unten Ihre voraussichtliche Tilgungsdauer ermitteln. Wir haben dabei unterstellt, dass Sie den vereinbarten Zahlungstermin bis zur vollständigen Tilgung des Darlehens beibehalten und keine Sonderzahlungen leisten.

Sind Sondertilgungen möglich?

Sondertilgungen auf das Bauspardarlehen sind jederzeit möglich. Es fallen keine Gebühren oder Vorfälligkeitsentschädigungen an. Sie können entweder monatlich eine höhere Rate zahlen oder Sondertilgungen leisten.

Kann ich das Darlehen vorzeitig zurückzahlen?

Die vorzeitige Rückzahlung Ihres Bauspardarlehens ist jederzeit zum Monatsende möglich.

Kann ich vermögenswirksame Leistungen zur Tilgung verwenden?

Ja, Sie können Ihre vermögenswirksamen Leistungen auch in der Darlehensphase auf Ihren Bausparvertrag einzahlen und damit Ihr Darlehen tilgen.

Wie hoch sind die Sollzinsen für das Bauspardarlehen?

Die Sollzinsen für das Bauspardarlehen beim Bausparvertrag sind je nach Tarif unterschiedlich und für die gesamte Laufzeit fest.

Unsere Tarife haben folgende Zinssätze:

Tarif Sollzinssatz für das
Bauspardarlehen
Effektiver Jahreszins des
Darlehens nach Zuteilung
LBS-N4+ 2,95% 3,13% - 3,19%*
LBS-N5+ 2,85% 3,08 - 3,13%*
LBS-N6+ 2,75% 3,01 - 3,07%*
LBS-N8 1,75% 2,08 - 2,40%*
LBS-N5 3,25% 3,48%**
LBS-V25 4,25% 4,55%**
* Der effektive Jahreszins ist abhängig von der Bausparsumme und errechnet nach den Grundsätzen der Preisangabenverordnung (PAngV) ab Zuteilung.
** Der effektive Jahreszins ist errechnet nach den Grundsätzen der Preisangabenverordnung (PAngV) jeweils ab Zuteilung.

Welche Sicherheiten benötigt die LBS?

Bauspardarlehen werden grundsätzlich nur gegen eine entsprechende Sicherheit ausbezahlt. Die Formen der Absicherung sind in der folgenden Übersicht zusammengestellt:

Die Sicherstellung der LBS-Kredite

Dingliche Sicherstellung Grundschuld
Ersatzsicherheiten (nicht dinglich, anstatt dinglicher Sicherstellung) Bürgschaften Sparkassenbürgschaft
Bankbürgschaft
Verpfändung von Wertpapieren
Spar(kassen)briefen
Bausparguthaben
Guthaben bei Kreditinstituten
Unter bestimmten Voraussetzungen können "Kleindarlehen" auch gegen Abgabe einer Verpflichtungserklärung oder blanko ausgereicht werden.

Muss ich die gesamte Darlehenssumme in Anspruch nehmen?

Wenn Sie nicht das gesamte Darlehen benötigen, können Sie im Darlehensantrag auf einen Teil verzichten.

Welche Vorteile bietet die integrierte Risikolebensversicherung?

Mit einem LBS-Bausparvertrag mit integrierter Risikolebensversicherung sorgen Sie unfassend vor und sichern Ihre Familie oder Nahestehende ab. Die integrierte Risikolebensversicherung in den Tarif-Varianten „LBS-N+“, der ganzen „ F-Tarif-Familie“ sowie im „LBS-C6+“ bietet Ihnen folgende Vorteile:

  • Die iRLV beruhigt - denn Nahestehende sind im Todesfall finanziell abgesichert. Die integrierte Risikolebensversicherung zahlt das Darlehen aus dem LBS-Bausparvertrag für Sie zurück.
  • Die iRLV ist bequem - die LBS führt für Sie den Jahresbeitrag ab und belastet Ihr Bausparkonto. Sie müssen sich um nichts kümmern. Dabei erhöht sich die Rückzahlungsrate des LBS-Darlehens nicht. Die Beiträge erhöhen aber das LBS-Darlehen, was eine geringfügige Darlehenslaufzeit-Verlängerung bedeutet.
  • Die iRLV ist einfach - bis 100.000 Euro Versicherungssumme entfällt die Gesundheitsprüfung.
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