Wann wird der Kontoauszug verschickt?
In welchen Zeitabständen erhalte ich meine Kontoauszüge?
Warum habe ich nicht alle Kontoauszüge erhalten?
Warum habe ich keinen Kontoauszug erhalten?
Warum erhalte ich noch einen Kontoauszug?
Warum sind die vermögenswirksamen Leistungen nicht vollständig?
Was ist mit der Bescheinigung vermögenswirksamer Leistungen zu tun?
Kann ich für meine vL Wohnungsbauprämie erhalten?
Warum erscheint auf allen Kontoauszügen der gleiche Freistellungsbetrag?
Wie kann ich meinen Freistellungsbetrag ändern?
Warum wurden Abgeltungsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer abgeführt?
Wann erhalte ich Abgeltungsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer zurück?
Wie werden Abgeltungsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer berechnet?
Was bedeutet der Zinszuschlag / Bonus (Tarife E, Vario 2, Vario 3)?
Was ist ein Umstellungsausgleich?
Wann wird eine Kontoführungsgebühr berechnet?
Warum wird mir die Zeitschrift "Das Haus" berechnet?
Warum sind meine Zahlungseingänge nicht vollständig?
Wann wird die Wohnungsbauprämie dem Bausparkonto gutgeschrieben?
Wann wird der Kontoauszug verschickt?
Der Versand der Kontoauszüge beginnt, sobald die Abrechnung aller Bausparverträge zum Jahresabschluss beendet ist, und wird bis Ende Januar abgeschlossen sein. Gleichzeitig erhalten Sie den Wohnungsbauprämienantrag und die Bescheinigung vermögenswirksamer Leistungen.
In welchen Zeitabständen erhalte ich meine Kontoauszüge?
Sie erhalten Ihre Kontoauszüge und Prämienanträge sowie die Bescheinigung vermögenswirksamer Leistungen einmal jährlich, nachdem bei uns die Jahresabschlussarbeiten erledigt sind.
Warum habe ich nicht alle Kontoauszüge erhalten?
Alle Kontoauszüge eines Bausparkunden werden etwa gleichzeitig verschickt. Die Festlegung der Reihenfolge bei Ausdruck und Versand erfolgt nach Postleitzahlenregionen, d.h. nach den ersten zwei Stellen der Postleitzahl. Sollten Ihnen dennoch Kontoauszüge fehlen, könnte eventuell eine unterschiedliche Adresse die Ursache sein.
Warum habe ich keinen Kontoauszug erhalten?
Dafür kann es verschiedene Gründe geben: Vielleicht sind Sie im vergangenen Jahr umgezogen, und Ihre neue Anschrift liegt uns noch nicht vor? Oder Ihr Familienname hat sich geändert?
Bitte melden Sie uns Änderungen Ihrer persönlichen Daten immer rechtzeitig! Nutzen Sie dafür unseren Online-Service im Bereich "Servcie: Formular-Center".
Warum erhalte ich noch einen Kontoauszug?
Auch wenn Ihr Bausparvertrag im letzten Jahr aufgelöst wurde, erhalten Sie noch einmal einen Kontoauszug, da dieser Vertrag im abgelaufenen Kalenderjahr noch bestanden hat.
In diesem Fall erhalten Sie kein Geld mehr, da die Schlussrechnung bereits erfolgt ist. Dem Kontoauszug können Sie auch entnehmen, zu welchem Zeitpunkt der Vertrag aufgelöst wurde.
Warum sind die vermögenswirksamen Leistungen nicht vollständig?
Sollten die vermögenswirksamen Leistungen nicht vollständig auf der Bescheinigung aufgeführt sein, fragen Sie bitte zuerst bei Ihrem Arbeitgeber nach, ob die vermögenswirksamen Leistungen jeden Monat überwiesen wurden. Wenn ja, schicken Sie uns eine Bestätigung zu, damit wir Ihr Bausparkonto prüfen können.
Bei falscher Kennzeichnung des Überweisungsbeleges durch Ihren Arbeitgeber kann es vorkommen, dass die Zahlung irrtümlich als eigene Leistung gebucht wird. Darüber hinaus kann die zeitliche Zuordnung fehlerhaft sein. Sollten wir bei unserer Prüfung einen Fehler feststellen, erhalten Sie selbstverständlich eine berichtigte Bescheinigung.
Was ist mit der Bescheinigung vermögenswirksamer Leistungen zu tun?
Mit der Bescheinigung vermögenswirksamer Leistungen können Sie die Arbeitnehmer-Sparzulage beantragen. Fügen Sie dazu die Bescheinigung einfach Ihren Unterlagen zur Steuererklärung bzw. zum Lohnsteuerjahresausgleich für das Finanzamt bei.
Ob Sie die Arbeitnehmer-Sparzulage erhalten, erfahren Sie im Bereich "Bausparen: Arbeitnehmer-Sparzulage".
Kann ich für meine vL Wohnungsbauprämie erhalten?
Ja, wenn Ihr zu versteuerndes Einkommen
- über 17.900,- EUR bei Alleinstehenden oder 35.800,- EUR bei Verheirateten
- und unter 25.600,- EUR bei Alleinstehenden oder 51.200,- EUR bei Verheirateten liegt.
In diesen Fällen ist die Einbeziehung Ihrer vermögenswirksamen Leistungen in die prämienbegünstigten Aufwendungen möglich. Bitte vermerken Sie dies entsprechend auf dem Prämienantrag.
Warum erscheint auf allen Kontoauszügen der gleiche Freistellungsbetrag?
Weil Sie uns den Freistellungsauftrag für alle bestehenden Bausparverträge zusammen erteilt haben.
Dabei handelt es sich um einen Gesamtbetrag, der für alle bestehenden Kundenstammnummern Ihrer Bausparverträge zusammen gilt, und somit auf jedem Kontoauszug erscheint. Bei Ehegatten kann der Freistellungsauftrag bis zu drei unterschiedliche Kundenstammnummern betreffen.
Wie kann ich meinen Freistellungsbetrag ändern?
Bitte verwenden Sie für die Erteilung und Änderung Ihres Freistellungsbetrages unseren Vordruck.
Bei Bedarf können Sie sich das Formular gleich im Bereich "Service: Formular-Center" ausdrucken, herunterladen oder online anfordern.
Warum wurden Abgeltungsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer abgeführt?
Wenn auf Ihrem Konto Abgeltungsteuer (Kapitalertragsteuer) und Solidaritätszuschlag abgeführt wurden, obwohl Sie einen Freistellungsauftrag erteilt haben, kann es dafür mehrere Gründe geben:
- Ihre Zinserträge waren höher als der Freistellungsbetrag. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Bonuszinsen und weitere Bausparverträge unter einer anderen Stammnummer im erteilten Freistellungsbetrag nicht berücksichtigt wurden.
- Sie haben auf dem Freistellungsauftrag nicht alle Bausparvertragsstammnummern angegeben.
- Sie haben Ihren Freistellungsauftrag zeitlich befristet. Dieser Zeitraum ist bereits abgelaufen.
- Wenn Ihr Freistellungsauftrag nicht vollständig ausgefüllt war, schicken wir Ihren Auftrag an Sie zurück. Möglicherweise haben wir von Ihnen noch keine Antwort erhalten.
- Eine Kirchensteuer wird beim Kapitalertragsteuerabzug nur berücksichtigt, wenn uns ein entsprechender Auftrag erteilt wurde.
Falls keiner der genannten Gründe auf Sie zutrifft, informieren Sie uns bitte, damit wir den Sachverhalt klären können.
Wann erhalte ich Abgeltungsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer zurück?
Wenn Ihr Freistellungsbetrag bei der LBS zu niedrig angesetzt, der Freibetrag bei Ihren anderen Kreditinstituten jedoch noch nicht ausgeschöpft ist, erhalten Sie die abgeführte Abgeltungsteuer, den Solidaritätszuschlag und ggf. die Kirchensteuer zurück.
In diesem Fall geben Sie eine Steuererklärung beim Finanzamt ab. Der untere Teil Ihres Kontoauszuges entspricht der Steuerbescheinigung. Legen Sie diesen Abschnitt Ihrer Steuererklärung bei, dann können Sie die abgeführte Kapitalertragssteuer, den Solidaritätszuschlag und ggf. die Kirchensteuer über das Finanzamt zurückbekommen.
Wie werden Abgeltungsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer berechnet?
Alle Zinserträge werden grundsätzlich mit einer Abgeltungsteuer in Höhe von 25% belegt.
Diesen Betrag ziehen die Kreditinstitute direkt vom Zins ab und leiten ihn an das Finanzamt weiter. Sie können den Steuerabzug vermeiden, indem Sie einen Freistellungsauftrag erteilen.
Aus der ermittelten Abgeltungsteuer wird zusätzlich ein Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5% berechnet und ebenso an das Finanzamt abgeführt.
Bei vorliegendem Auftrag wird aus der Abgeltungsteuer auch die Kirchensteuer berechnet. Diese beträgt je nach Bundesland 8% bzw. 9%.
Was bedeutet der Zinszuschlag / Bonus (Tarife E, Vario 2, Vario 3)?
Sie erhalten jährlich für Ihr Bausparguthaben Zinsen. Zusätzlich bekommen Sie einen Zinszuschlag bzw. Bonus, dessen Höhe vom gewählten Tarif abhängt. Dieser wird von Jahr zu Jahr auf einem Sonderkonto fortgeschrieben und verzinst und ist auch im Freistellungsbetrag zu berücksichtigen.
Der Zinszuschlag / Bonus erhöht nicht das Bausparguthaben und ist auch nicht in den Aufwendungen enthalten. Bei der vollständigen Auszahlung des Guthabens wird dieser Zinszuschlag bzw. Bonus gutgeschrieben und mit dem Guthaben ausbezahlt. Der Darlehensanspruch wird dadurch nicht vermindert.
Bitte beachten Sie, dass diese Regelung nur für die Tarife E, Vario 2 und Vario 3 gilt.
Was ist ein Umstellungsausgleich?
Wenn Ihr Bausparvertrag von einem alten Tarif in einen aktuellen Tarif umgestellt wurde, wird Ihr Bausparkonto mit einem Umstellungsausgleich belastet. Der Umstellungsausgleich wird aus den bereits gutgeschriebenen Zinsen berechnet. Die Höhe ist abhängig vom bisherigen Tarif. Ein evtl. Zinszuschlag / Bonus entfällt dabei.
Durch Abzug des Umstellungsausgleichs verringert sich das Sparguthaben um den entsprechenden Betrag. Eine Rückumstellung in den ursprünglichen Tarif ist danach nicht mehr möglich.
Wann wird eine Kontoführungsgebühr berechnet?
Die Kontoführungsgebühr berechnen wir nur, wenn unter der Stammnummer noch Verträge in den Tarifen CLASSIC, VARIO, A, B, D und E geführt werden.
Gemäß § 30 unserer "Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge" belasten wir dann Ihr Bausparkonto mit der jährlichen Kontogebühr in Höhe von 9,80 EUR. Sofern für Sie mehrere Verträge unter einer Stammnummer bei uns geführt werden, belasten wir - im Gegensatz zu anderen Bausparkassen - die Gebühr nur einmal auf dem ersten Bausparvertrag innerhalb der Stammnummer.
Warum wird mir die Zeitschrift "Das Haus" berechnet?
Als LBS-Kunde erhalten Sie automatisch die Zeitschrift "Das Haus", wenn Sie beim Abschluss Ihres Bausparvertrages auf dem Abschlussformular den Absatz mit der Bestellung nicht durchgestrichen haben. Damit bekommen Sie regelmäßig wertvolle Informationen rund ums Bausparen und Anregungen für Ihre eigenen vier Wände.
Ihr Vorteil: Sie beziehen die Zeitschrift zum günstigen Jahresabonnement-Preis von 9,50 EUR direkt ins Haus, der Handelspreis für eine einzelne Ausgabe beträgt 1,40 EUR. Selbstverständlich können Sie das Abonnement jederzeit kündigen.
Warum sind meine Zahlungseingänge nicht vollständig?
Möglicherweise haben Sie am Jahresende noch Beträge eingezahlt, die bei uns erst im neuen Jahr eingegangen sind. Diese Einzahlungen sind dann im Kontoauszug für das vergangene Jahr nicht aufgelistet.
Wir können diese Beträge noch für das abgelaufene Jahr werten, wenn Sie uns eine Kopie des Einzahlungs- oder Überweisungsbeleges schicken.
Sollten weitere Zahlungen für das abgelaufene Jahr fehlen, reichen Sie bitte einen Nachweis ein (z. B. Überweisungsbeleg), damit wir den Sachverhalt intern klären können.
Wann wird die Wohnungsbauprämie dem Bausparkonto gutgeschrieben?
Innerhalb der siebenjährigen Bindungsfrist wird die Wohnungsbauprämie festgesetzt und danach Ihrem Bausparkonto gutgeschrieben.
Wurde Ihr Bausparvertrag vor Ablauf der Bindungsfrist zugeteilt, und wurden die Bausparmittel wohnwirtschaftlich verwendet, fordern wir die Wohnungsbauprämie bei Ihrem Finanzamt an und überweisen den Betrag auf Ihr Konto. Informieren Sie sich rechtzeitig über staatliche Förderungen!
Für alle Bausparverträge, die ab dem 1. Januar 2009 abgeschlossen wurden, müssen die Bausparmittel nach Zuteilung ohne zeitliche Begrenzung zwingend wohnwirtschaftlich verwendet werden. Ansonsten gehen die Wohnungsbauprämien verloren. Wir fordern die Wohnungsbauprämie bei Ihrem Finanzamt bei wohnwirtschaftlicher Verwendung an und überweisen den Betrag auf Ihr Konto.



