Fragen zur Zuteilung?

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Zuteilung.

Wie lange läuft mein Bausparvertrag?
Welche Voraussetzungen muss mein Vertrag für die Zuteilung erfüllen?
Mit welcher Bewertungszahl wird mein Bausparvertrag zugeteilt?
Wie kann ich mir meinen Vertrag zuteilen lassen?
Wann kann ich über mein Bauspar-Geld nach Zuteilung verfügen?
Wann sind die Bewertungsstichtage und Zuteilungstermine?
Was sagt meine Bewertungszahl aus, und wie wird sie berechnet?
Kann ich die Sparrate verändern?
Was ist, wenn ich das Darlehen früher benötige als geplant?
Wann erhalte ich eine Zuteilungsnachricht?
Was habe ich nach Erhalt der Zuteilungsnachricht zu veranlassen?
Gilt der beigefügte Auszahlungsauftrag für die gesamte Bausparsumme?
Muss ich sofort nach Erhalt der Zuteilungsnachricht mein Geld abrufen?
Kann ich auf die Zuteilung verzichten?
Was passiert mit meinem Bauspardarlehen?
Muss ich das Bauspardarlehen in Anspruch nehmen?
Wie ist die wohnwirtschaftliche Verwendung nachzuweisen?
Warum bekomme ich eine Zuteilungsnachricht?

Wie lange läuft mein Bausparvertrag?

Ein Bausparvertrag hat keine feste Laufzeit. Die Mindestlaufzeit für die Zuteilung beträgt 18 Monate bis zum Stichtag. Mit Ihrem Sparverhalten können Sie beeinflussen, wie schnell Ihr Vertrag zuteilungsreif wird.

Welche Voraussetzungen muss mein Vertrag für die Zuteilung erfüllen?

Damit Ihr Bausparvertrag zugeteilt werden kann, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Zuteilungsantrag gestellt
  • Mindestlaufzeit 18 Monate
  • Mindestguthaben von 40 bzw. 50% der Bausparsumme
  • ausreichende Bewertungszahl

Mit welcher Bewertungszahl wird mein Bausparvertrag zugeteilt?

Bausparkassen dürfen keine verbindlichen Aussagen über die Zuteilungsaussichten machen. Bei der LBS Bayern sind seit März 2002 stets die Bausparverträge mit einer Bewertungszahl ab 208 zugeteilt worden.

Wie kann ich mir meinen Vertrag zuteilen lassen?

Die Zuteilung kann jederzeit schriftlich oder mündlich beantragt werden. Die Vormerkung wird von der LBS nicht bestätigt. Führt die Vormerkung zum gewünschten Bewertungsstichtag nicht zur Zuteilung, bleibt sie weiterhin wirksam, d. h. der Vertrag nimmt – ohne erneuten Antrag – an den folgenden Zuteilungshandlungen so oft teil, bis er zugeteilt wird.

Ablauf der
Zuteilung
Sparphase Bewertungs-
stichtag*
2 Monate Zuteilung** Darlehensphase
* Das ist der Zeitpunkt, an dem alle Zuteilungsvoraussetzungen erfüllt sein müssen.
** Ab Zuteilung wird die Bausparsumme zur Auszahlung bereitgestellt.

Wann kann ich über mein Bauspar-Geld nach Zuteilung verfügen?

Ab Zuteilung können Sie über das Bausparguthaben jederzeit und über das Bauspardarlehen nach Darlehensgenehmigung und Sicherstellung verfügen.

Wann sind die Bewertungsstichtage und Zuteilungstermine?

Bewertungsstichtag ist jeweils der letzte Tag des Monats, der Zeitraum zwischen dem Bewertungsstichtag und dem Zuteilungstermin beträgt zwei Monate.

Stichtag Zuteilungstermin
31. Januar 31. März
28. Februar 30. April
31. März 31. Mai
30. April 30. Juni
31. Mai 31. Juli
30. Juni 31. August
31. Juli 30. September
31. August 31. Oktober
30. September 30. November
31. Oktober 31. Dezember
30. November 31. Januar
31. Dezember 28. Februar

Was sagt meine Bewertungszahl aus, und wie wird sie berechnet?

Die Bewertungszahl drückt die Sparleistung aus, d. h. wie viel Geld für welche Zeit auf dem Bausparkonto angelegt wurde. Die Bewertungszahl erhöht sich nach zwei Kriterien:

  • durch jede Einzahlung
  • durch die weitere Verzinsung des Guthabens bis zum nächsten Bewertungsstichtag

Kann ich die Sparrate verändern?

Ja, Sie können Ihre Sparrate grundsätzlich verändern. Die Regelsparrate dient als Richtlinie. Niedrigere Einzahlungen verlängern die Laufzeit, Sonderzahlungen im Rahmen der Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge führen schneller zum Ziel.

Was ist, wenn ich das Darlehen früher benötige als geplant?

In diesem Fall können Sie durch erhöhte Sparraten oder Sonderzahlungen im Rahmen der Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge Ihren Bausparvertrag evtl. bis zum geplanten Finanzierungszeitpunkt zur Zuteilung bringen, oder eine Zwischen- bzw. Vorfinanzierung durch die LBS oder Sparkasse in Anspruch nehmen.

Wann erhalte ich eine Zuteilungsnachricht?

Wenn Ihr Bausparvertrag zu einem unserer monatlichen Bewertungsstichtage (31.01., 28.02., 31.03., …) die Zuteilungsvoraussetzungen erfüllt hat, erhalten Sie von der LBS die Zuteilungsnachricht ca. vier Wochen nach dem Bewertungsstichtag.

Was habe ich nach Erhalt der Zuteilungsnachricht zu veranlassen?

Mit der Zuteilungsnachricht erhalten Sie einen Auszahlungsauftrag für Ihr Bausparguthaben.

Dafür sind folgende Angaben erforderlich:

  • Ihre Bankverbindung
  • Bitte geben Sie an, ob Sie das Bauspardarlehen in Anspruch nehmen möchten:
    Wenn ja, ist noch ein gesonderter Darlehensantrag bei Ihrem Bausparberater zu stellen.
    Wenn nein, wird Ihr Bausparvertrag nach Auszahlung des Sparguthabens aufgelöst.
  • wohnwirtschaftliche Verwendung des Bausparguthabens:
    1. Wenn der Bausparvertrag innerhalb der gesetzlichen Bindungsfrist (gerechnet seit Vertragsbeginn) ausbezahlt wird, benötigen Sie für die wohnwirtschaftliche Verwendung eine Bestätigung durch Ihren Bausparberater oder Ihr Kreditinstitut.
    Bitte bringen Sie entsprechende Nachweise mit. Das könnten sein:
    - Bauplan mit Kostenaufstellung
    - Baurechnungen ggf. mit Bauplan
    - Kaufurkunde oder Vorvertrag
    - Bestätigung des Gläubigers, dass das abzulösende Darlehen ursprünglich für eine wohnwirtschaftliche Maßnahme aufgenommen wurde, und die Vertragsmittel zur Ablösung verwendet werden.
    2. Kein Nachweis ist erforderlich, wenn der Bausparvertrag außerhalb der gesetzlichen Bindungsfrist (gerechnet seit Vertragsbeginn) ausbezahlt wird.
  • Die Bindungsfrist endet:
    nach sieben Jahren. Falls der derzeitige Vertragsinhaber den Bausparvertrag innerhalb der Bindungsfrist übernommen hat, bleiben die Aufwendungen des früheren Vertragsinhabers immer an die wohnwirtschaftliche Verwendung gebunden (kein Bindungsfristablauf).
  • Datum, Unterschrift und Geburtsdatum

Haben Sie schon an einen Folgevertrag gedacht?
Am besten schließen Sie gleich online einen Bausparvertrag ab.

Gilt der beigefügte Auszahlungsauftrag für die gesamte Bausparsumme?

Nein, der Auftrag gilt nur für das Bausparguthaben.
Für das Bauspardarlehen (Differenzbetrag zwischen Bausparsumme und Bausparguthaben) stellen Sie einen separaten Darlehensantrag, den Sie bei Ihrem Bausparberater erhalten.

Muss ich sofort nach Erhalt der Zuteilungsnachricht mein Geld abrufen?

Nein, Sie müssen nicht sofort reagieren. Bitte informieren Sie uns, zu welchem Zeitpunkt Sie die Bausparmittel benötigen. Sofern wir von Ihnen keine Nachricht über den Zeitpunkt der Verfügung erhalten, wird die Zuteilung nach 15 Monaten durch die LBS widerrufen. In dieser Zeit läuft Ihr Bausparvertrag als Sparvertrag weiter und wird auch weiterhin verzinst.

Kann ich auf die Zuteilung verzichten?

Ja, Sie können auch auf die Zuteilung verzichten und Ihren Bausparvertrag für einen späteren Bedarf erneut zu einem unserer Stichtage zur Zuteilung vormerken lassen. Den Verzicht können Sie beispielsweise im unteren Teil des Auszahlungsauftrages aussprechen.
Der Bausparvertrag besteht mit den gleichen Konditionen als Sparvertrag weiter.

Was passiert mit meinem Bauspardarlehen?

Wenn Sie sich nur das Bausparguthaben auszahlen lassen, halten wir das Bauspardarlehen sechs Monate nach Zuteilung kostenfrei bereit. Ab dem siebten Monat können wir einen Bereithaltungszins von 2% jährlich aus dem Darlehensanspruch verlangen.

Muss ich das Bauspardarlehen in Anspruch nehmen?

Nein, Sie können auf den Darlehensanspruch verzichten. In diesem Fall wird das Bausparkonto nach Auszahlung des Guthabens aufgelöst.

Wie ist die wohnwirtschaftliche Verwendung nachzuweisen?

Die wohnwirtschaftliche Verwendung wird auf dem Auszahlungsauftrag von Ihrem Bausparberater bestätigt.

Warum bekomme ich eine Zuteilungsnachricht?

Mit der Zuteilungsnachricht informieren wir Sie darüber, dass Sie ab Zuteilungstermin über Ihr Bausparguthaben jederzeit und über das Bauspardarlehen nach Darlehensgenehmigung und Sicherstellung verfügen können.
Wenn Ihr Bausparvertrag vor- bzw. zwischenfinanziert ist, wird dieser Kredit zum Zuteilungstermin mit dem Bausparguthaben verrechnet bzw. auf das Bauspardarlehen umgeschuldet.

Kontakt

LBS-Service-Center
(089) 21 71 - 02
oder Ihr Berater vor Ort

Alle anzeigen

Telefonische Beratung

LBS-Service-Center
Montag bis Freitag
von 8:00 bis 19:00 Uhr

(089) 21 71 - 02

Kontaktformular

Persönliche Beratung

Ihr Berater vor Ort