Geschäftsbericht der LBS Bremen

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Offenlegungsbericht gemäß Solvabilitätsverordnung

Die Offenlegungsbestimmungen der Solvabilitätsverordnung (SolvV) sind nach § 319 SolvV bei Institutsgruppen nur gruppenbezogen zu erfüllen. Diese Regelung betrifft auch die LBS Landesbausparkasse Bremen AG, da sie zur LBS Westdeutsche Landesbausparkasse-Gruppe gehört.

Die jährlichen Offenlegungsberichte finden Sie in der Internetsite des übergeordneten Unternehmens der Gruppe, der LBS Westdeutsche Landesbausparkasse AöR.

Offenlegungsbericht gemäß Instituts-Vergütungsverordnung

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