Transparenz bei der Baufinanzierung

Die LBS Bremen informiert ihre Kunden nach einem europäischen Standard über ihre Angebote. Damit befolgt sie den sogenannten „freiwilligen Verhaltenskodex über vorvertragliche Informationen für wohnungswirtschaftliche Kredite“, auf den sich die Spitzenverbände der europäischen Kreditwirtschaft und die europäischen Verbraucherorganisationen auf Anregung der Europäischen Kommission verständigt haben.

Für die Kunden hat das folgende Vorteile:
  • Die LBS Bremen hält Informationsbroschüren bereit, in denen in allgemeiner Form die verschiedenen Bausparprodukte einschließlich der damit verbundenen Kosten, aber auch die staatlichen Förderinstrumente für das Bausparen und den Eigentumserwerb erklärt werden.
  • Bei Abschluss eines Darlehens-Vertrages, einer Vor- oder einer Zwischenfinanzierung erhalten LBS-Kunden ein Merkblatt mit den wichtigsten Eckdaten der jeweiligen Darlehensart zusammen mit einem individuell erstellten Tilgungsplan ihres Darlehens. Die Merkblätter sind europaweit einheitlich gestaltet, so dass die Angebote der Landesbausparkassen auch mit denen europäischer Wettbewerber verglichen werden können.
  • Auch beim Abschluss eines Bausparvertrages, auf dem zunächst nur angespart werden soll, wird ein entsprechendes Merkblatt ausgehändigt, denn bereits mit Vertragsabschluss erwirbt der Kunde einen Anspruch auf ein zinsgünstiges Bauspardarlehen nach den Regelungen der Allgemeinen Bausparbedingungen. Natürlich ist zu diesem Zeitpunkt noch nicht mit Sicherheit absehbar, ob, wann und in welcher Höhe das Darlehen einmal in Anspruch genommen wird. Daher enthalten diese Merkblätter Tilgungspläne, die auf Basis eines modellhaften Darlehensverlaufs erstellt wurden.
  • Die LBS Bremen hat zusammen mit den anderen Landesbausparkassen eine gemeinsame Schlichtungsstelle eingerichtet. An diese unabhängige Instanz kann sich der Kunde kostenlos wenden, wenn im Falle von Meinungsverschiedenheiten eine gütliche Einigung mit seiner LBS nicht zustande kommt. Der Schlichtungsvorschlag ist für die LBS bindend, wenn der Wert des Streitgegenstandes 5.000 Euro nicht übersteigt. Demgegenüber kann der Kunde den Rechtsweg beschreiten, wenn er mit dem Schlichtungsvorschlag nicht einverstanden ist. Während des Schlichtungsverfahrens verjähren Ansprüche der Kunden nicht. Der genaue Ablauf des Schlichtungsverfahrens ist in der Schlichtungsordnung der Landesbausparkassen festgelegt.

Alleine mit Informationsbroschüren und Merkblättern ist es jedoch nicht getan. Selbstverständlich steht eine umfangreiche persönliche Beratung rund um die Immobilie bei der LBS weiterhin an erster Stelle.

Ihr LBS-Berater hilft Ihnen gerne weiter.

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