Für die LBS Bremen steht der Kunde mit seinen Wünschen an erster Stelle. Natürlich kann es trotzdem vorkommen, dass uns ein Fehler unterläuft. Wenden Sie sich an uns, und wir werden ihn unverzüglich beseitigen.
In seltenen Fällen kann es vorkommen, dass ein Kunde mit uns unzufrieden ist, während wir davon überzeugt sind, richtig gehandelt zu haben.
Für derartige Meinungsverschiedenheiten hat die LBS Bremen zusammen mit den anderen Landesbausparkassen im Rahmen der Umsetzung des freiwilligen Verhaltenskodex für die Vergabe von wohnungswirtschaftlichen Krediten eine gemeinsame und unabhängige Schlichtungsstelle, die "Schlichtungsstelle der LBS", eingerichtet.
Schlichter sind Herr Theo Wolf, Vorsitzender Richter am OLG Hamm i.R. und
Herr Werner Lücke, Vorsitzender Richter am OLG Hamm a.D.
Gibt es Meinungsverschiedenheiten, kann der Kunde sich an die
Schlichtungsstelle der LBS
Postfach 7448
48040 Münster
Telefon: 0800 / 589 1250 (kostenfrei)
Fax: 0800 / 589 1251 (kostenfrei)
wenden. Es ist erforderlich, die Beschwerde schriftlich, mit einer kurzen Schilderung des Sachverhalts und allen zum Verständnis nötigen Unterlagen einzureichen.
Die Geschäftsstelle leitet die Unterlagen der beteiligten Landesbausparkasse zu. Wenn sich Kunde und LBS nicht einigen, prüft der Schlichter den Sachverhalt und unterbreitet einen schriftlichen Schlichtungsvorschlag. Der Schlichtungsvorschlag ist für die Landesbausparkasse bindend, wenn der Wert des Streitgegenstandes 5.000 Euro nicht übersteigt. Dies gilt nicht für den Kunden. Wenn er mit dem Schlichtungsvorschlag nicht einverstanden ist, kann er den Rechtsweg beschreiten. Während des Schlichtungsverfahrens verjähren Ansprüche der Kunden nicht.
Der genaue Ablauf des Schlichtungsverfahrens ist in der Schlichtungsordnung der Landesbausparkassen festgelegt.


