Dem Sicherungssystem der Deutschen Sparkassenorganisation sind die Sparkassen, Landesbanken und Landesbausparkassen angeschlossen. Dieses Sicherungssystem besteht aus den satzungsrechtlich in einer Haftungsgemeinschaft miteinander verbundenen Fonds: 12 Sparkassenstützfonds der regionalen Sparkassen- und Giroverbände, der Sicherungsreserve der Landesbanken / Girozentralen und dem Sicherungsfonds der Landesbausparkassen.
Als institutssichernde Einrichtung im Sinne des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes schützt dieses System den Bestand der angeschlossenen Institute. Mit Hilfe der Fonds werden im Krisenfall Stützungsmaßnahmen zur Sanierung durchgeführt, die sicherstellen, dass ein Institut seine sämtlichen Verbindlichkeiten weiterhin erfüllen kann.
Jedem Kunden, insbesondere jedem Einleger, können daher seine fälligen Ansprüche, z.B. aus Spar-, Termin- oder Sichteinlagen, Bauspareinlagen sowie verbrieften Forderungen, wie auch alle anderen Ansprüche in voller Höhe erfüllt werden.
Näheres regeln die Satzungen für den Sicherungsfonds der Landesbausparkassen, die ihnen die LBS Bremen auf Anfrage zur Verfügung stellt.


