Weitere Vereinbarungen

Weitere Vertragsbedingungen und Hinweise zum LBS-Bausparvertrag


Bausparsumme

Die Bausparsumme eines Bausparvertrages muss ein Vielfaches von 1.000 Euro betragen. Im Tarif Classic F Maxi beläuft sich die Mindest-Bausparsumme auf 50.000 Euro und in den übrigen Tarifen auf 10.000 Euro.Im Tarif Classic Young ist bei Vertragsabschluss eine Bausparsumme von 10.000 Euro vorgesehen.

Erhöhung der Bausparsumme

Auf Wunsch des Bausparers kann die Bausparsumme bereits bestehender Bausparverträge in den Tarifen Classic S, L, N, F und F Maxi sowie Vario U und Classic Young erhöht werden. Es gelten hierfür die folgenden Regelungen:

- Der Bausparvertrag bildet nach der Erhöhung bauspartechnisch eine Einheit. Im Interesse einer klaren steuer- und prämienrechtlichen Abgrenzung gilt für den am Erhöhungsstichtag noch nicht angesparten Teil der ursprünglichen Bausparsumme wie für den Erhöhungsteil das Datum der Erhöhung als Vertragsbeginn, d. h. für diese beiden Vertragsteile gelten die gleichen steuer- und prämienrechtlichen Bestimmungen.
- Die LBS errechnet aufgrund der geänderten Bausparsumme die Bewertungszahl zum nächsten Bewertungsstichtag neu. Diese neu berechnete Bewertungszahl wird um 10 % gekürzt, wenn die LBS nicht auf die Kürzung ganz oder teilweise verzichtet. Der erhöhte Bausparvertrag kann frühestens an der Zuteilungshandlung teilnehmen, die dem Ablauf von 12 Monaten nach dem Zeitpunkt der Änderung folgt. Diese Frist kann auf bis zu 3 Monate verkürzt werden.
- Bei der Erhöhung wird eine Abschlussgebühr in Höhe von 1 % des Erhöhungsbetrages berechnet. Diese Abschlussgebühr wird dem Bausparkonto belastet und muss daher durch das Sparguthaben gedeckt sein.
- Der Bausparer kann auch die Bausparsumme eines bereits zugeteilten Bausparvertrages erhöhen, wenn die LBS mit der Auszahlung noch nicht begonnen hat. Mit der Erhöhung der Bausparsumme erlischt die Zuteilung.
- Die Bausparkasse kann einer Erhöhung widersprechen.
Die Vertragsbestimmungen über die Erhöhung finden Sie in § 13 der "Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge"  für die Tarife Classic S, L, N, Classic F und F Maxi, Classic Young bzw. Vario U.

Bei den Tarifen 1, 2, Vario, Classic, Vario 2000, Classic 2000 und Classic spezial sowie älteren Versionen der Tarife Classic S, L, N, F und F Maxi und Vario U und R, die die LBS nicht mehr  in ihrer aktuellen Produktpalette anbietet, gelten für die Erhöhung z. T. andere Regelungen. Bitte sprechen Sie uns an – wir beraten Sie gern.

Bausparer zugleich wirtschaftlich Berechtigter

Die LBS schließt Bausparverträge nur dann ab,wenn der Bausparer (Kontoinhaber) zugleich wirtschaftlich Berechtigter ist. Der Kunde – bzw. bei Minderjährigen dessen gesetzliche Vertreter – erklärt mit dem Antrag auf Abschluss eines Bausparvertrages ausdrücklich, dass Bausparer und wirtschaftlich Berechtigter identisch sind.

Bezugsbedingungen für die Zeitschrift „DAS HAUS“

Der Bausparer bestellt – ohne dass es einer gesonderten Annahmeerklärung der LBS bedarf – pro Jahr 10 Ausgaben zum Sonderpreis von z. Z. 8,– Euro jährlich von Europas größter Bau- und Wohnzeitschrift DAS HAUS, unserer Hauszeitschrift, soweit er sie nicht schon bezieht. Die ersten zwei Ausgaben der Zeitschrift sind kostenlos; für den weiteren Bezug zum LBS-Vorzugspreis von derzeit 0,80 Euro pro Ausgabe wird das Bausparkonto belastet. Die LBS kann den Kostenbeitrag entsprechend den Herstellungs- und Portokosten erhöhen. Eine Kündigung der Zeitschrift DAS HAUS ist jeweils zum Monatsende möglich. Nach Beendigung des Bausparvertragsverhältnisses erfolgt der Bezug über die Internet Magazin Verlag GmbH zu sonst unveränderten Konditionen. Das Bezugsentgelt wird ab Verlagsbezug jährlich durch Rechnung erhoben.

Einzugsermächtigung

Für die Zahlung der Bausparbeträge bietet die LBS ihren Bausparern ihr Einzugsverfahren an. Das jederzeit widerrufliche Einzugsverfahren hat für den Kunden folgende Vorteile:

- Er braucht keine Überweisungen mehr auszufüllen und sich nach der Erteilung der Einzugsermächtigung nicht mehr um seine regelmäßigen Zahlungen zu kümmern.
- Die für die spätere Zuteilung wichtige Bewertungszahl wird durch regelmäßige Sparleistungen günstig beeinflusst; sie wird bei gleich hoher Jahresleistung höher als bei einer Einmalzahlung zum Jahresschluss.

Zuteilung

Die Bausparkasse darf sich vor Zuteilung nicht verpflichten, die Bausparsumme zu einem bestimmten Zeitpunkt auszuzahlen. Der Bausparvertrag nimmt auf schriftlichen Antrag nach Erfüllung der Voraussetzungen gem. § 4 der "Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge" für die Tarife Classic S, L, N, Classic F und F Maxi,Vario U bzw. Classic Young an der Zuteilungshandlung teil. Die Zuteilung ist insbesondere von den Spar- und Tilgungsbeiträgen aller Bausparer abhängig. Die Wartezeit kann demnach Schwankungen unterworfen sein.

Datenschutzerklärung

Die LBS Landesbausparkasse Bremen AG (LBS Bremen) arbeitet im Interesse einer umfassenden Beratung und Betreuung ihrer Kunden mit ihren Partnern
– Die Sparkasse Bremen AG,
– Sparkasse Bremerhaven,
– S-Immobilienservice GmbH, Bremerhaven (Tochtergesellschaft der Sparkasse Bremerhaven)
– LBS Immobilien GmbH, Bremen,
– ÖVB Öffentliche Versicherungen Bremen, als Sparkassen-Finanzgruppe im Verbund zusammen.

Damit mich die oben genannten Kooperationspartner und deren Außendienstmitarbeiter qualifiziert beraten können, bin ich damit einverstanden, dass von der LBS Bremen an ihre Verbundpartner sowie umgekehrt von den  Verbundpartnern an die LBS Bremen folgende Daten zur dortigen Datenverarbeitung und Nutzung übermittelt werden:
– die zur Durchführung dieses Vertrages erforderlichen Daten;
– Personalien (Name, Anschrift, Geburtsdatum, Familienstand, Beruf oder vergleichbare Daten);
– Daten über Bausparverträge (Bausparnummer, Tarif, Bausparsumme, vermögenswirksame Leistungen, Saldo des Bauspar-/Darlehnskontos, Zuteilungsaussichten oder vergleichbare Daten);
– Kontokorrent (Saldo/Limit oder vergleichbare Daten);
– Kreditkarten (Produkt/Anzahl oder vergleichbare Daten);
– Einlagen (Produktart, Guthaben, Verzinsung, Laufzeit oder vergleichbare Daten);
– Darlehen (Produktart, Saldo, Verzinsung, Laufzeit oder vergleichbare Daten);
– Verwahrungsgeschäfte (Kurswert oder vergleichbare Daten);
– Versicherungen (Produktart, Summe/Wert, Laufzeit oder vergleichbare Daten).

In diesem Rahmen entbinde ich die LBS Bremen sowie die Sparkassen unter den Verbundpartnern zugleich vom Bankgeheimnis.

Die Abgabe dieser Einwillungserklärung ist freiwillig; ich kann sie – ohne Einfluss auf den Vertrag mit der LBS Bremen – jederzeit für die Zukunft widerrufen.

Gemäß §28 Absatz 4 Satz 2 Bundesdatenschutzgesetz kann ich gegenüber der LBS der Verarbeitung oder Nutzung meiner Daten für Zwecke der Werbung oder der Markt- oder Meinungsforschung widersprechen.

Nebenabreden

Nebenabreden zu einem Antrag auf Abschluss eines Bausparvertrages haben keine Gültigkeit. Kundenberater der Landesbausparkasse und der verbundenen Unternehmen sind nicht berechtigt, irgendwelche über die „Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge“ hinausgehenden verbindlichen Erklärungen abzugeben

Abschlussgebühr

Nach § 1 der "Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge" für die Tarife Classic S, L, N, Classic F und F  Maxi und Classic Young bzw. Vario U beträgt die Abschlussgebühr 1% der Bausparsumme.

Minderjährige Bausparer

Bei Minderjährigen ist die Unterzeichnung des Antrag auf Abschluss eines Bausparvertrages durch die gesetzlichen Vertreter erforderlich.

Einlagensicherung

Die LBS Landesbausparkasse Bremen AG ist als Mitglied des Sicherungsfonds der Landesbausparkassen dem Sicherungssystem der Deutschen Sparkassenorganisation angeschlossen. Dieses System schützt den Bestand der angeschlossenen Institute. Dadurch ist sichergestellt, dass die Ansprüche aller Bausparer auf Rückzahlung geleisteter Einlagen bei Fälligkeit erfüllt werden.

Anwendbares Recht

Für alle Verträge der LBS Bremen mit privaten Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, auch wenn der Kunde seinen Wohnort im Geltungsbereich eines anderen nationalen Rechtes unterhält oder von dort aus per Internet einen Vertrag abschließt.

Freiwilliger Verhaltenskodex

Die LBS Bremen informiert ihre Kunden nach den Regelungen des „freiwilligen Verhaltenskodex über vorvertragliche Informationen für wohnwirtschaftliche Kredite“.

Besonderheiten beim Tarif Classic Young

Unseren Tarif Classic Young bieten wir nur Kunden bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres und mit einer Standardbausparsumme von 10.000 Euro an.

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