Privat vorsorgen - das Altersvermögensgesetz

Wer rechtzeitig an seine Zukunft denkt und vorsorgt, bekommt Hilfe vom Staat. Mit dem Altersvermögensgesetz unterstützt dieser die private und betriebliche Vorsorge. Dazu gehört seit 2008 auch das Eigenheimrentengesetz, der sogenannte Wohnriester.

Das Altersvermögensgesetz (AVmG) soll dem sinkenden Rentenniveau und damit der Versorgungslücke im Alter entgegenwirken. Der Gesetzgeber fördert seit 2002 unter bestimmten Voraussetzungen die betriebliche und private Altersvorsorge durch Zulagen oder Steuervergünstigungen (Entgeltumwandlung, Riester-Rente).

Betriebliche Altersvorsorge
Als Arbeitnehmer haben Sie einen gesetzlichen Anspruch, Teile Ihres Bruttogehalts in eine betriebliche Altersversorgung umzuwandeln. Die Beiträge, die in die betriebliche Altersvorsorge fließen, sind unter bestimmten Voraussetzungen bis zu einer gewissen Höhe steuer- und sozialabgabenfrei.

Riester-Rente
Die Riester-Rente ist eine Möglichkeit, eine zusätzliche finanzielle Leistung im Rentenalter zu erhalten. Ihren umgangsprachlichen Namen erhielt die geförderte freiwillige Rente vom damaligen Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung Walter Riester.

Wohnriester
Bis zum Jahr 2008 gab es die Riester-Förderung nur in den Varianten Fondssparen, Riester-Rentenpolice oder Banksparplan. Mit dem Eigenheimrentengesetz alias Wohnriester können die Riester-Zulagen auch in den Bau oder Kauf einer selbstgenutzten Immobilie fließen.

Ihr direkter Draht zu uns

LBS-Service-Center:
0711 183-3456 / 0721 822-3456
oder Ihr Berater vor Ort

Alle anzeigen

Telefonische Beratung

LBS-Service-Center
Montag bis Freitag
von 8 bis 18 Uhr.

0711 183-3456

in Stuttgart oder

0721 822-3456

in Karlsruhe

Fax: 0711 183-2050
E-Mail:

Bankverbindung:
Konto-Nr.: 1 364 934
Bankleitzahl: 600 501 01
Landesbank Baden-Württemberg

Persönliche Beratung

Kontaktformular

Jetzt staatliche Förderung sichern

Mit LBS-Bausparen und der staatlichen Förderung schneller ins eigene Zuhause mehr