Hier finden Sie die wichtigsten, nach dem Bausparkassengesetz zulässigen Verwendungsmöglichkeiten für ein Bauspardarlehen.
Für Bausparverträge, für die staatliche Prämien gewährt wurden, ist zusätzlich nach begünstigter (prämienunschädlicher) und nicht begünstigter (prämienschädlicher) Verwendung der Bausparmittel unterschieden.
| A | |
|---|---|
| Abbruchkosten | begünstigt, sofern der Abbruch im Zusammenhang mit einem Wohnhaus-Neubau steht |
| Abfindung von Miterben | siehe Erbauszahlung |
| Ablösung von Verbindlichkeiten | wenn sie auf einem überwiegend zu Wohnzwecken dienenden Grundstück ruhen: begünstigt, soweit es sich um echte Fremdmittel für den Wohnungsbau handelt, wenn sie zur Durchführung von wohnwirtschaftlichen Maßnahmen eingegangen wurde: begünstigt |
| Abtretung von Ansprüchen aus Bausparverträgen | begünstigt, wenn die Bausparsumme oder die durch Beleihung empfangenen Beiträge unverzüglich und unmittelbar wohnwirtschaftlichen für den Abtretenden oder dessen Angehörigen verwendet werden |
| Alarmanlagen | begünstigt bei Wohngebäuden |
| Altenwohnheim | begünstigt, soweit durch Einkaufsdarlehen eine Wohnung finanziert wird |
| nicht begünstigt, soweit Verwendung für Dienstleistungen im Heim | |
| Anliegerbeiträge | begünstigt bei Wohngebäuden |
| Antenne | begünstigt bei Wohngebäuden |
| Architektenhonorar | begünstigt bei Wohngebäuden |
| Ausbau, Anbau, Umbau | begünstigt, soweit zu Wohnzwecken dienend |
| Außenanlagen | begünstigt bei Wohngebäuden |
| Außenputz | begünstigt bei Wohngebäuden (siehe auch Instandsetzung) |
| Auslandsimmobilien | nicht begünstigt, Ausnahme: begünstigt für Bedienstete der Europäischen Gemeinschaft |
| B | |
| Badeinbau oder Badrenovierung | begünstigt bei Wohngebäuden |
| Bauerwartungsland | begünstigt, wenn das Grundstück nach der geordneten baulichen Entwicklung der Gemeinde mit Sicherheit bebaut werden kann |
| Baukostenzuschuss | begünstigt bei Wohngebäuden (siehe Finanzierungsbeitrag) |
| Baunebenkosten | begünstigt bei Wohngebäuden |
| Bauplatz | begünstigt, sofern dieser in der Absicht erworben wird, ein Wohngebäude zu errichten, und soweit das Bauland auf den Wohnzwecken dienenden Teil des Gebäudes entfällt. Dabei ist ohne Bedeutung, wenn die Bauabsicht später aufgegeben wird. begünstigt ist auch der Kauf eines Grundstücks, auf dem der Bausparer als Erbbauberechtigter ein Wohngebäude errichtet hat. |
| Nicht begünstigt ist der Hinzuerwerb von Gelände zur Vergrößerung des Gartens | |
| Bodenbeläge | begünstigt, wenn mit dem Untergrund fest verbunden |
| D | |
| Dauerwohnrecht | begünstigt, sofern dieses eigentumsähnlich im Sinne des Wohnungseigentums-Gesetzes ist (Eintragung ins Grundbuch) |
| E | |
| Eigenleistung | begünstigt ist die Beschaffung von Baumaterial, nicht begünstigt dagegen ist die eigenen Arbeitskraft |
| Eigentumswohnung | begünstigt bei wohnwirtschaftlicher Nutzung |
| Einbauküche | begünstigt bei wohnungswirtschaftlicher Nutzung. Eine wohnungswirtschaftliche Verwendung kann bei Einbauküchen dann gegeben sein, wenn diese Einbauküche wesentlicher Bestandteil des Gebäudes geworden ist, d. h. nach Trennung nicht mehr in der bisherigen Art - auch nicht nach Verbindung mit einer anderen Sache - wirtschaftlich genutzt werden können, z. B. bei Sonderanfertigungen. |
| Einbaumöbel | begünstigt bei Wohngebäuden, sofern diese zu wesentlichen Bestandteilen des Gebäudes im Sinne des BGB werden. Dies trifft zu, wenn die Möbelstücke mit den sie umschließenden Wänden (Seiten- und Rückwände) fest vereinigt werden und beim Herausnehmen an keiner anderen Stelle des Gebäudes verwendet werden können. ersetzen die eingebauten Möbel eine sonst notwendige Mauer, so gelten sie stets als wesentliche Bestandteile des Bauwerks. |
| Einfriedung | begünstigt, sofern es sich um Herstellungskosten eines Wohngebäudes handelt |
| Entschuldung | siehe Ablösung von Verbindlichkeiten |
| Erbauszahlung |
an Miterben von Wohngebäuden begünstigt unter einer der folgenden Voraussetzungen: - Verwendung durch einen Miterben zur Ablösung gesamthänderisch gebundener Anteile anderer Miterben - Zahlung an Dritte im Rahmen einer vorweggenommenen Erbfolge (Übergabevertrag), sofern die Zahlung eine echte Gegenleistung für den Erwerb des Wohngebäudes darstellt |
| nicht begünstigt dagegen: Erfüllung einer dem Erben durch letztwillige Verfügung auferlegten schuldrechtlichen Verpflichtung (Vermächtnis, Pflichtteilsanspruch) einem Dritten gegenüber zum Ausgleich dafür, dass er das Grundstück nicht mitgeerbt hat. | |
| Erbbaurecht | begünstigt bei Wohngebäuden (siehe auch Bauplatz) |
| Erbbauzinsablösung | begünstigt bei Wohngebäuden |
| Erbschaftssteuer | für Immobilien begünstigt, soweit sie für ein Wohngrundstück anfällt |
| Erneuerbare Energien | begünstigt |
| Erschließungsbeitrag | begünstigt, soweit das Gebäude Wohnzwecken dient |
| F | |
| Fahrstuhl | begünstigt bei Wohngebäuden, auch bei nur wenigen Stockwerken |
| Fassadenerneuerung | begünstigt bei Wohngebäuden, wenn dadurch eine Verbesserung eintritt (siehe auch Instandsetzung) |
| Fenstererneuerung | begünstigt, soweit Gebäude zum dauernden Wohnen geeignet sind, gilt auch für Objekte in Ferienhausgebieten |
| Ferienhäuser, -wohnungen |
begünstigt, wenn sie in ihrer baulichen Gestaltung nach ganzjährig bewohnbar sind; nicht begünstigt bei gewerblicher Nutzung und im Ausland |
| Finanzierungsbeitrag | für Immobilien begünstigt, wenn dem Bausparer oder einem seiner Angehörigen dafür in dem neugebauten oder gekauften Haus eine Wohnung langfristig (mindestens fünf Jahre) überlassen wird |
| G | |
| Garagen, auch Zweitgaragen und Einstellplätze | begünstigt, die Garage muss sich nicht auf demselben Grundstück befinden, eine geringe Entfernung zum Haus ist zulässig; nicht begünstigt bei gewerblicher Nutzung |
| Gartenerstanlage | begünstigt bei Wohngebäuden, nicht begünstigt sind Nutzgärten |
| Gemischt genutzte Objekte | begünstigt, wenn die Bausparmittel nur für die Kosten des Wohnzwecken dienenden Teils des Gebäudes verwendet werden; dies gilt für Bau, Kauf, Verbesserung und Entschuldung |
| Gewerblich genutzte Objekte | nicht begünstigt, auch wenn sie in einem Wohngebiet oder einem gemischt genutzten Gebiet liegen und der Versorgung dieses Gebietes dienen |
| Grunderwerbsteuer | begünstigt, soweit sie auf den Wohnteil entfällt |
| H | |
| Hausanschlusskosten | begünstigt bei Wohngebäuden |
| Heizungsanlagen | begünstigt bei der Modernisierung von Wohngebäuden (siehe auch Instandsetzung); nicht begünstigt bei Reparaturen |
| I | |
| Immobilienfonds | soweit Bruchteileigentum an Immobilien: begünstigt bei Wohngebäuden |
| Instandsetzung | begünstigt bei Wohngebäuden zur Verbesserung von Immobilien, wenn die Kosten im Verhältnis zum Verkehrswert des Hauses nicht unerheblich sind |
| K | |
| Kabelanschlussgebühren | begünstigt bei Wohngebäuden |
| Kachelöfen | begünstigt bei Wohngebäuden, auch nachträglicher Einbau |
| Kauf von Immobilien | begünstigt, soweit der Erwerb von Wohnräumen finanziert wird (siehe auch Bauplatz) |
| L | |
| Land- und Forstwirtschaftliche Gebäude | begünstigt, soweit die Verwendung den vom Landwirt wohnwirtschaftlich genutzten Teil des Gebäudes betrifft |
| Leibrenten | begünstigt, soweit sie im Zusammenhang mit Bau- oder Erwerbskosten eines Wohnhauses stehen und die Zahlung unverzüglich und unmittelbar an den Grundstücksverkäufer erfolgt |
| Luftschutzräume | begünstigt bei Wohngebäuden |
| M | |
| Maklerprovision | begünstigt bei Wohngebäuden |
| Markise | begünstigt bei Wohngebäuden |
| Mietermodernisierung | begünstigt, wenn der Mieter unverzüglich die empfangenen Beträge zur Modernisierung seiner Wohnung oder zur Ablöse von Schulden, die er zur Finanzierung einer solchen Maßnahme aufgenommen hat, verwendet. Der Bausparer kann die Mittel auch zur Beteiligung an der Finanzierung einer Modernisierung seiner Mietwohnung verwenden, die der Vermieter durchführt. |
| nicht begünstigt sind Abstandszahlungen, die der Nachmieter an den Vormieter für eine von diesem finanzierte Modernisierungsmaßnahme leistet. | |
| Mietvorauszahlung | siehe Finanzierungsbeitrag |
| Miterben | siehe Erbauszahlung |
| Modernisierung | begünstigt bei Wohngebäuden (siehe auch Instandsetzung) |
| N | |
| Neubau | begünstigt, soweit Wohnräume finanziert werden |
| Notariatsgebühren | begünstigt bei Wohngebäuden |
| P | |
| Pergola | begünstigt, wenn diese einen wesentlichen Bestandteil des Wohngebäudes darstellt |
| Planungskosten | begünstigt bei Wohngebäuden |
| R | |
| Raumteiler | siehe Einbaumöbel |
| Refinanzierung | siehe Instandsetzung |
| Rentenzahlung | siehe Leibrenten |
| Reparatur | siehe Instandsetzung |
| S | |
| Sauna, Schwimmbäder | begünstigt bei Wohngebäuden |
| Schutzbauten | begünstigt bei Wohngebäuden |
| Sondertilgung | begünstigt bei Wohnungsbaudarlehen |
| T | |
| Teppichboden | begünstigt bei Wohngebäuden, sofern dieser anstelle eines sonst üblichen Bodenbelags verwendet wird |
| Tilgungsstreckung | begünstigt |
| U | |
| Umbau | begünstigt bei Wohngebäuden |
| Umzäunung | siehe Einfriedung |
| V | |
| Verbesserung | siehe Instandsetzung |
| Vermessungskosten | begünstigt bei Wohngebäuden |
| Verwandtendarlehen | siehe Ablösung von Verbindlichkeiten |
| W | |
| Wärmedämmung | begünstigt |
| Wiederaufbau | begünstigt, soweit Wohnräume finanziert werden |
| Wochenendhaus | siehe Ferienhäuser |
| Z | |
| Zweitgaragen | siehe Garagen |
Alles klar? Falls Sie weitere Fragen haben - Ihr Berater bei der LBS oder Sparkasse hilft Ihnen gerne weiter.


