Wer bekommt WoP?

Wohnungsbauprämie bekommt jeder ab 16 Jahren, der mindestens 50 Euro im Jahr auf einen Bausparvertrag einbezahlt. Verwendet werden darf sie für den Bau, Kauf oder die Modernisierung der eigenen vier Wände.

Wer bei Abschluss eines neuen Bausparvertrages ab 2009 das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, kann über sieben Jahren frei über die Prämie verfügen und ist nicht an die wohnwirtschaftliche Verwendung gebunden. Ab dem achten Jahr der Prämienbewilligung darf diese nur noch für wohnwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden.

Außerdem macht der Staat weiterhin eine Ausnahme bei der Verwendung bei sozialen Härtefällen (Tod, Erwerbsunfähigkeit, Dauerarbeitslosigkeit).

Ihr direkter Draht zu uns

LBS-Service-Center:
0711 183-3456 / 0721 822-3456
oder Ihr Berater vor Ort

Alle anzeigen

Telefonische Beratung

LBS-Service-Center
Montag bis Freitag
von 8 bis 18 Uhr.

0711 183-3456

in Stuttgart oder

0721 822-3456

in Karlsruhe

Fax: 0711 183-2050
E-Mail:

Bankverbindung:
Konto-Nr.: 1 364 934
Bankleitzahl: 600 501 01
Landesbank Baden-Württemberg

Persönliche Beratung

Kontaktformular

Jetzt staatliche Förderung sichern

Mit LBS-Bausparen und der staatlichen Förderung schneller ins eigene Zuhause mehr