Lass dich beschenken!

Du bist frisch in die Berufswelt eingestiegen, machst ein Praktikum oder bist noch Schüler? Beste Vorraussetzungen um sich vom Staat beschenken zu lassen! Wie? Ganz einfach – mit einem LBS Bausparvertrag! Einzahlungen auf diesen werden von Vater Staat jetzt dreifach gefördert!

Die Wohnungsbauprämie (WoP) *

Bis zu 45€ jährlich...

... gibt’s vom Staat für eigene Einzahlungen auf einen LBS-Bausparvertrag. Natürlich gilt das auch, wenn deine Eltern oder Großeltern etwas auf deinen Bausparvertrag einzahlen. Allgemein gilt: Auf eigene Einzahlungen gibt es 8,8% WoP jährlich. Maximal 45€ im Jahr.

Ein kleines Rechenbeispiel:
Du, deine Eltern oder Großeltern zahlen monatlich 43€ auf deinen LBS-Bausparvertrag ein. Das sind im Jahr dann 516€. Darauf gibt’s vom Staat dann 8,8% Wohnungsbauprämie, also 45€ im Jahr.

Die Arbeitnehmersparzulage*

Bis zu 43€ jährlich...

... gibt’s vom Staat zu den Vermögenswirksamen Leistungen (vL) dazu. Was sind dieses vL denn schon wieder? Es sind freiwillige Einzahlungen des Arbeitgebers auf einen Bausparvertrag seiner Mitarbeiter. Viele Arbeitgeber zahlen bis zu 40€ im Monat! Allgemein gilt: Auf Vermögenswirksame Leistungen gibt es 9% Arbeitnehmersparzulage jährlich. Maximal 43€ im Jahr.

Ein kleines Rechenbeispiel:
Dein Arbeitgeber zahlt dir monatlich 40€ Vermögenswirksame Leistungen auf deinen LBS-Bausparvertrag. Das sind dann 480€ im Jahr. Darauf gibt’s vom Staat dann 9% Arbeitnehmersparzulage, also 43€ im Jahr.

Weitere Erklärungen zu WoP und vL gibt’s hier.

Die Wohn-Riester-Förderung**

Grundzulage, Kinderzulage und Starter-Bonus

154€ jährlich + 300€ bzw. 185€ jährlich + 200€ einmalig

Zusammengefasst: Vom Staat gibt’s für deinen Bausparvertrag zunächst einmal 154€ Grundzulage im Jahr. Dazu kommen dann noch 300€ im Jahr für jedes Kind, das ab 2008 geboren wurde. Wurde das Kind früher geboren gibt’s immerhin 185€ pro Jahr und Kind. Obendrauf kommen dann noch einmalig 200€ Starter-Bonus für Leute unter 25 Jahren.

Mehr Infos zur Wohn-Riester-Förderung gibt’s hier.

Dennoch weitere Fragen? Dann auf zur nächsten LBS Beratungsstelle, Sparkasse oder BW-Bank!

  * Es gelten Einkommensgrenzen und Sparerhöchstbeträge
** Es gelten weitere Vorraussetzungen

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