Ich will´s noch schöner!

Renovierung in der Mietwohnung – was ist erlaubt?
So viele tolle Ideen: Design-Heizkörper, Wanddurchbruch, neue Fenster. Wer sich in einer Mietwohnung gleich an die Umsetzung seiner Wohn-Ideen macht, kann unter Umständen enorme Probleme mit seinem Vermieter bekommen.

Deshalb ist es immer ratsam, den Mietvertrag gründlich durchzulesen, dort ist üblicherweise geregelt, welche kosmetischen Operationen man vornehmen darf und welche nicht.

Vorsicht dabei vor der Formulierung „Beim Auszug muss die Wohnung in den ursprünglichen Zustand zurückversetzt werden“ oder so ähnlich. Je mehr man jetzt bastelt, desto mehr ist dann auch beim Auszug zu tun – und wer weiß, wie pedantisch der Eigentümer dann hinschaut.

Einige Verschönerungen sind ohnehin meistens ausgeschlossen: Änderungen am optischen Erscheinungsbild des Hauses von außen (z. B. Fensterrahmen rosa anmalen), Eingriffe in die Bausubstanz (Wände herausreißen), Änderungen der Versorgungswege (Strom-, Gas- und Wasserleitungen).

Um sich komplett abzusichern, dass gewisse Maßnahmen für den Wohnungseigentümer o. k. sind, am besten mal ein Treffen vereinbaren und ihm die Pläne darlegen. Zur Sicherheit auch noch schriftlich festhalten, was abgemacht wurde.

Bei größeren Renovierungsaktionen, die letztlich auch dem Werterhalt der Wohnung oder des Hauses dienen, sollte man beim Eigentümer mal dezent nachfragen, ob im Gegenzug nicht eine Mietminderung oder ein ähnliches Entgegenkommen seinerseits möglich wäre.

Übrigens: Auch für bestimmte Renovierungen oder verschiedene Modernisieren kann man den Bausparvertrag einsetzen.

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