Für die LBS Baden-Württemberg steht der Kunde mit seinen Wünschen an erster Stelle. Natürlich kann es trotzdem passieren, dass uns ein Fehler unterläuft. Wenden Sie sich an uns, und wir werden ihn unverzüglich beseitigen.
In seltenen Fällen kann es vorkommen, dass Sie mit uns unzufrieden sind, während wir davon überzeugt sind, richtig gehandelt zu haben.
Für derartige Meinungsverschiedenheiten hat die LBS Baden-Württemberg zusammen mit dem SparkassenVerband Baden-Württemberg eine gemeinsame und unabhängige Schlichtungsstelle eingerichtet.
Gibt es Meinungsverschiedenheiten, können Sie sich an die
Geschäftsstelle der Schlichtungsstelle des SparkassenVerbandes Baden-Württemberg
Am Hauptbahnhof 2
70173 Stuttgart
Telefon: (07 11) 127-7 78 43
wenden. Es ist erforderlich, die Beschwerde schriftlich, mit einer kurzen Schilderung des Sachverhalts und allen zum Verständnis nötigen Unterlagen, einzureichen.
Die Geschäftsstelle leitet uns die Unterlagen zu. Wenn wir uns nicht einigen, prüft der Schlichter den Sachverhalt und unterbreitet einen schriftlichen Schlichtungsvorschlag. Der Schlichtungsvorschlag ist für die Landesbausparkasse bindend, wenn der Wert des Streitgegenstandes 5.000 Euro nicht übersteigt. Dies gilt nicht für Sie. Wenn Sie mit dem Schlichtungsvorschlag nicht einverstanden sind, können Sie den Rechtsweg beschreiten. Während des Schlichtungsverfahrens verjähren Ihre Ansprüche nicht.
Der genaue Ablauf des Schlichtungsverfahrens ist in der Schlichtungsordnung des SparkasssenVerbandes Baden-Württemberg festgelegt (siehe Verlinkung).


