Vermögenswirksame Leistungen im Detail

Für was bekomme ich die Arbeitnehmer-Sparzulage und wie hoch ist sie?

Der Staat fördert Arbeitnehmer bei der Bildung von Vermögen durch die Arbeitnehmer-Sparzulage von 9 %. Begünstigt sind vermögenswirksame Leistungen pro Arbeitnehmer bis zur Höhe von jährlich maximal 470 Euro, die der Arbeitgeber auf Ihren Bausparvertrag überweist.

Wer bekommt die Arbeitnehmer-Sparzulage?

Die Sparzulage erhält jeder im Inland lebende Arbeitnehmer, der die Einkommensgrenze nicht überschreitet. Diese liegt bei einem zu versteuernden Einkommen von 17.900 Euro bei Alleinstehenden und 35.800 Euro bei Verheirateten.

Wie beantrage ich die Arbeitnehmer-Sparzulage?

Wurden vermögenswirksame Leistungen auf Ihren Bausparvertrag geleistet, erhalten Sie zusammen mit dem Kontoauszug eine Bescheinigung über Ihre vermögenswirksamen Leistungen. Im Rahmen Ihrer Steuererklärung können Sie die Sparzulage bei Ihrem Finanzamt beantragen. Bitte fügen Sie Ihrer Steuererklärung die Bescheinigung bei.

Wann und wie erhalte ich die Arbeitnehmer-Sparzulage?

Seit dem 01.01.1994 erhalten Sie zunächst einen Anspruch auf die Arbeitnehmer-Sparzulage. Nach Ablauf der gesetzlichen Bindungsfrist von 7 Jahren, fordern wir die Arbeitnehmer-Sparzulage beim Finanzamt an. Sobald die Sparzulage vom Finanzamt eintrifft, erhalten Sie die Gutschrift auf Ihren Bausparvertrag. Ein weiterer Anforderungsgrund liegt zum Beispiel vor, wenn Ihr Bausparvertrag zugeteilt und das Guthaben wohnwirtschaftlich verwendet wird.
 

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