Nutzen Sie die Wohnungsbauprämie

Wenn schon der Staat ein Geschenk macht, dann sollte man auch zugreifen. Lassen Sie sich die Wohnungsbauprämie nicht entgehen.

Für was bekomme ich Wohnungsbauprämie und wie hoch ist sie?

Der Staat fördert die Ansparung eines Bausparvertrages mit der Wohnungsbauprämie von 8,8 %. Begünstigt sind jährliche Einzahlungen von mindestens 50 Euro bis maximal 512 Euro bei Alleinstehenden und 1.024 Euro bei Verheirateten.

Wer bekommt Wohnungsbauprämie?

Prämienberechtigt ist jeder im Inland lebende Bausparer, der das 16. Lebensjahr vollendet hat und der die Einkommensgrenze nicht überschreitet. Die Einkommensgrenze liegt bei einem zu versteuernden Einkommen von 25.600 Euro bei Alleinstehenden und 51.200 Euro bei Verheirateten.

Wie beantrage ich die Wohnungsbauprämie?

Wurden prämienbegünstigte Einzahlungen auf Ihren Bausparvertrag geleistet, erhalten Sie zusammen mit dem Kontoauszug einen Wohnungsbauprämienantrag. Dieser ist vollständig ausgefüllt und unterzeichnet wieder an uns zurückzugeben. Die Frist für die Einreichung des Antrags endet am 31.12. des übernächsten Jahres. Der Prämienantrag für 2010 muss uns daher bis spätestens 31.12.2012 vorliegen.

Wann und wie erhalte ich die Wohnungsbauprämie?

Für Einzahlungen auf Bausparverträge, die ab dem 01.01.1992 abgeschlossen oder erhöht wurden, erhalten Sie zunächst einen Anspruch auf Wohnungsbauprämie. Nach Ablauf der gesetzlichen Bindungsfrist von 7 Jahren, fordern wir die Wohnungsbauprämie bei Ihrem Finanzamt an. Sobald die Prämie vom Finanzamt eintrifft, erhalten Sie die Gutschrift auf Ihren Bausparvertrag. Ein weiterer Anforderungsgrund liegt zum Beispiel vor, wenn Ihr Bausparvertrag zugeteilt und das Guthaben wohnwirtschaftlich verwendet wird.

Unter welchen Voraussetzungen kann ich für meine vermögenswirksame Leistungen Wohnungsbauprämie beantragen?

Dies ist im Rahmen Ihrer persönlichen Höchstbeträge (512/1.024 Euro für Alleinstehende/Verheiratete) möglich, wenn Sie für Ihre VL keine Arbeitnehmer-Sparzulage erhalten, weil Sie die dafür festgesetzte Einkommensgrenze überschreiten. Gleichzeitig müssen Sie unter der Einkommensgrenze für Wohnungsbauprämie liegen. In Zahlen heißt dies, dass Alleinstehende mit einem zu versteuernden Einkommen zwischen 17.900 Euro und 25.600 Euro bzw. Verheiratete zwischen 35.800 Euro und 51.200 Euro diese Möglichkeit haben. Sofern wir Ihre vermögenswirksame Leistungen zu den prämienbegünstigten Einzahlungen hinzurechnen sollen, können Sie uns dies auf dem Antrag für Wohnungsbauprämie mitteilen. Sie können für Ihre vermögenswirksame Leistungen nicht gleichzeitig Arbeitnehmer-Sparzulage und Wohnungsbauprämie erhalten.
 

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