Besteuerung der Riesterrente

Wie bei allen Riester-Produkten gilt: Bis zum Eintritt in den Ruhestand sind die Beiträge steuerfrei, in der Auszahlungsphase wird die Riester-Rente besteuert. Wohneigentümer können gelassen bleiben. Sie sparen die Miete und haben trotz Riester-Steuer noch deutlich mehr Geld in der Tasche.

Nachgelagerte Besteuerung – wie funktioniert das beim Riester-Bausparen?

Auch der Immobilienerwerb mit LBS-Riester-Bausparen unterliegt der nachgelagerten Besteuerung. Doch wie geht dass, wenn im Rentenalter gar kein Geld ausgezahlt wird?

Beim Bausparvertrag gibt es zwei Phasen, in denen die Riesterzulagen fließen:

  • In der Ansparphase erhalten Sie auf Ihre Sparbeiträge die Riesterzulagen. Hinzu kommen natürlich noch die jährlichen Guthabenzinsen.
  • In der Darlehensphase erhalten Sie auf Ihre Tilgungsleistungen die Riesterzulagen.

Sparbeiträge, Guthabenzinsen, Tilgungsleistungen und Riesterzulagen werden auf einem fiktiven Wohnförderkonto erfasst. Bis zu Ihrer Rente erhöht sich der auf dem Wohnfördekonto erfasste Betrag um jährlich 2 Prozent.

Ab Rentenbeginn entrichten Sie dann, auf den auf dem Wohnförderkonto aufgelaufenen Betrag, Steuern.

Steueroption: Einmal- oder Ratenzahlung

Als Wohnriester-Sparer entscheiden Sie zu Beginn des Ruhestands, ob Sie ihre Steuerschuld auf einen Schlag zahlen oder über viele Jahre verteilen. Im ersten Fall gibt es einen Nachlass von 30 Prozent und Sie zahlen lediglich auf 70 Prozent des auf dem Wohnförderkonto erfassten Betrags Einkommensteuer. Im zweiten Fall wird der Betrag über einen Zeitraum von bis zu 25 Jahren versteuert.

Wie hoch Ihre Steuer ausfällt, hängt vom individuellen Steuersatz des Förderberechtigten im Ruhestand ab. Sie fällt aber weniger ins Gewicht, weil der Steuersatz dann üblicherweise deutlich niedriger ist, als während der Berufstätigkeit.

Entscheidend ist jedoch, dass Ihre Mietersparnis um ein Vielfaches höher ist, als die fällige Steuer. Dieses „Plus oder auch Eigenheimrente genannt“ haben Sie im Alter jeden Monat mehr zur freien Verfügung.

So viel Steuern bezahlen Riester-Bausparer ab 65 monatlich

pers. Steuersatz 10 % 15 % 20 % 25 % 30% 35 %
Stand des Wohnförderkontos
10.000 € 4,17 € 6,25 € 8,33 € 10,42 € 12,50 € 14,58 €
20.000 € 8,33 € 12,50 € 16,67 € 20,83 € 25,00 € 29,17 €
30.000 € 12,50 € 18,75 € 25,00 € 31,25 € 37,50 € 43,75 €
40.000 € 16,67 € 25,00 € 33,33 € 41,67 € 50,00 € 58,33 €
50.000 € 20,83 € 31,25 € 41,67 € 52,08 € 62,50 € 72,92 €
60.000 € 25,00 € 37,50 € 50,00 € 62,50 € 75,00 € 87,50 €
70.000 € 29,17 € 43,75 € 58,33 € 72,92 € 87,50 € 102,08 €
80.000 € 33,33 € 50,00 € 66,67 € 83,33 € 100,00 € 116,67 €
90.000 € 37,50 € 56,25 € 75,00 € 93,75 € 112,50 € 131,25 €
100.000 € 41,67 € 62,50 € 83,33 € 104,17 € 125,00 € 145,83 €

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