So funktioniert Wohnriester

Mit Wohnriester ist die selbstgenutzte Immobilie ein staatlich gefördertes Vorsorgeinstrument. Vorsorge mit Wohneigentum ist stabil, inflationssicher und zukunftsfähig.

Mit Wohnriester erhalten Sie für den Kauf oder Bau einer selbstgenutzten Wohnung oder Hauses die gleichen Zulagen, wie bei einer Riester-Geldrente.

Voraussetzung für die Förderung

  • Erwerb des Objekts nach dem 31. Dezember 2007.
  • Ausnahme: Zu Beginn der Auszahlungsphase – in der Regel bei Renteneintritt – ist auch die Entschuldung einer bereits vor 2008 erworbenen Immobilie möglich.
  • Die Immobilie befindet sich in der EU oder dem Europäischen Wirtschaftsraum.
  • Die Immobilie ist Hauptwohnsitz des Eigentümers und wird von ihm selbst bewohnt.
  • Die geförderte Person ist grundsätzlich in der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung oder in der Beamtenversorgung pflichtversichert.

Was wird gefördert?

  • Zu den begünstigten Anlageprodukten gehören zertifizierte Bauspar- und Darlehensverträge für den Bau oder Kauf von selbst genutzten Wohnimmobilien.
  • Die Tilgung von Bauspardarlehen und Immobilienkrediten wird grundsätzlich genauso behandelt wie Altersvorsorgebeiträge. So werden Erwerber von Wohneigentum bei der Finanzierung direkt entlastet.
  • Der Bausparvertrag wird als einziges Finanzierungsinstrument sowohl in der Spar- als auch in der Darlehensphase gefördert.

Modernisierungen, Renovierungen, Umbau- und Energiesparmaßnahmen sind nicht förderfähig.

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