Die Europäische Kommission hat am 05. März 2001 nach Verhandlungen der europäischen Verbraucherschutzorganisationen und der europäischen kreditwirtschaftlichen Verbände eine Empfehlung für einen freiwilligen Verhaltenskodex für die Vergabe von wohnungswirtschaftlichen Krediten (Kodex) erlassen.
Die Landesbausparkassen haben diesen Kodex gezeichnet und damit freiwillig anerkannt, die Vorgaben des Kodex bis zum 30.09.2002 umzusetzen.
Für Sie haben wir unten weitere Informationen zum Thema "Verhaltenskodex" zusammengestellt.


