Die Solarstromanlage – auch unter wirtschaftlichen Aspekten attraktiv

Die hohe Nachfrage ermöglicht inzwischen durchaus den wirtschaftlichen Betrieb einer Photovoltaik-Anlage. Neben dem guten Gefühl, ökologisch zu handeln, sind Solarstromanlagen aufgrund der hohen Einspeisevergütung und insbesondere in Verbindung mit weiteren Förderprogrammen auch unter finanziellen Aspekten attraktiv. Notwendige Voraussetzung dafür ist allerdings eine günstige Finanzierungsmöglichkeit mit langer Laufzeit.

Die Investitionskosten variieren je nach Anlagengröße. Im Mittel liegen die Kosten für private Hausbesitzer bei ungefähr 1.650 Euro/kWp netto; die Mehrwertsteuer wird regelmäßig zurückerstattet.

Sinnvoll ist es, den durchschnittlichen Verbrauch einer Familie durch Solarstrom erzeugen zu können. Dafür sind 3 bis 3,5 kWp-Anlagen notwendig.

Netzgekoppelte Solarstromanlagen erhalten für den ins öffentliche Netz eingespeisten Solarstrom eine gesetzlich festgelegte Mindestvergütung. Diese Einspeisevergütung ist im „Erneuerbare Energien-Gesetz“ (EEG) festgelegt und hängt vom Baujahr der Anlage sowie ihrer Leistung ab. Die jeweilige Anlage erhält diese Vergütung über einen Zeitraum von 20 Kalenderjahren zusätzlich zum Jahr der Inbetriebnahme (also zwischen 20 und 21 Jahren, siehe nachfolgende Tabelle).
Der Eigenverbrauch bzw. die Selbstvermarktung des erzeugten Stroms soll gefördert werden. Deshalb werden ab April 2012 bei Anlagen bis 10 kWp nur noch 80 % der Anlagenleistung, bei Anlagen bis 1.000 kWp 90 % vergütet.

Baujahreinheitliche Einspeisevergütung und Laufzeit.

Inbetriebnahme der Anlage im Jahr Anlagengröße Vergütungshöhe in Euro pro kWh Laufzeit bis...
2005 bis 30 kWp 0,5453 2026
2006 bis 30 kWp 0,5180 2027
2007 bis 30 kWp 0,4921 2028
2008 bis 30 kWp 0,4674 2029
2009 bis 30 kWp 0,4301 2030
2010 bis 30 kWp ab Januar 0,3914
ab Juli 0,3405
ab Oktober 0,3303
2031
2011 bis 30 kWp 0,2874 2032
Januar bis März 2012 bis 30 kWp 0,2443 2033
April 2012 bis 10 kWp
bis 1.000 kWp
0,1950
0,1650
2033

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