Einbehalt der Kirchensteuer zur Kapitalertragsteuer

Wie funktioniert der Kirchensteuerabzug?

Sofern Sie Mitglied einer kirchensteuerpflichtigen Religionsgemeinschaft sind, fällt neben der Abgeltungsteuer und dem Solidaritätszuschlag zusätzlich Kirchensteuer (9%) an.

Bei der Kirchensteuer haben Sie die Wahl:

Sie können uns Ihre Religionszugehörigkeit mitteilen. Dann wird auch die Kirchensteuer schon beim Steuerabzug automatisch berücksichtigt. Dadurch werden Abgeltungsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer durch uns direkt an das Finanzamt abgeführt. Damit ist Ihre Steuerschuld im Regelfall abgegolten.

Bitte drucken Sie diese PDF-Datei (Adobe Portable Document Format) aus, vervollständigen Sie Ihre Angaben und senden Sie uns das unterschriebene Formular bitte zu.

Sofern Sie kirchensteuerpflichtig sind und uns nicht beauftragen, die Kirchensteuer direkt einzubehalten, wird sie vom Finanzamt nachträglich berechnet und veranlagt. Hierzu müssen Sie den Betrag der im gesamten Kalenderjahr einbehaltenen Kapitalertragsteuer in ihrer Einkommensteuererklärung angeben.

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