Fragen zum Europäischen Verhaltenskodex

Hier erfahren Sie, was im Europäischen Verhaltenskodex zur Vergabe wohnwirtschaftlicher Kredite geregelt ist- und was das für Sie bedeutet.

Was ist im Europäischen Verhaltenskodex geregelt?
Was muss ich zum Thema Baufinanzierung wissen?
Was ist Bausparen?
Wie erhalten Sie das Bauspardarlehen?
Wofür kann das Bauspardarlehen verwendet werden?
Welche Zins- und Tilgungsleistungen fallen an?
Mit welchen weiteren Kosten müssen Sie rechnen?
Welche staatlichen Fördermaßnahmen gibt es?
Die Eigenheimzulage
Wie verhält es sich mit dem außerkollektivem Geschäft der Landesbausparkassen?
Was ist sonst noch wichtig zu wissen?
Welches sind die Fachbegriffe, die Bausparer kennen sollten?

Was ist im Europäischen Verhaltenskodex geregelt?

Die Europäische Kommission hat am 05. März 2001 nach Verhandlungen der europäischen Verbraucherschutzorganisationen und der europäischen kreditwirtschaftlichen Verbände eine Empfehlung für einen freiwilligen Verhaltenskodex für die Vergabe von wohnungswirtschaftlichen Krediten erlassen. Die LBS Hessen-Thüringen hat diesen Kodex gezeichnet und damit freiwillig anerkannt.

Ziel des Verhaltenskodex ist es, den Verbraucher, der ein Baufinanzierungsdarlehen aufnehmen möchte, umfassend und transparent zu informieren. Hierdurch soll national und grenzüberschreitend die Vergleichbarkeit von Baufinanzierungsdarlehen gefördert werden.

Um dieses Ziel zu erreichen, sieht der Kodex vor, dem Verbraucher

  • allgemeine Informationen über die im Angebot befindlichen wohnungswirtschaftlichen Kredite sowie 
  • in einer vorvertraglichen Phase individuelle Informationen, die in einem „Europäischen Standardisierten Merkblatt“ darzustellen sind,
zur Verfügung zu stellen.

Das „Europäische Standardisierte Merkblatt“, das auf der Grundlage Ihrer Angaben individuell für Sie erstellt wird, händigen Ihnen unsere Außendienstmitarbeiter sowie die Mitarbeiter der Sparkassen aus.

Was muss ich zum Thema Baufinanzierung wissen?

Sie möchten ein Baufinanzierungsdarlehen erhalten, um sich z. B. den Wunsch nach einem eigenen Haus, einer Eigentumswohnung oder der Modernisierung Ihrer Wohnung zu erfüllen? Dazu sollten Sie wissen

  • was Bausparen ist,
  • wie Sie das zinsgünstige Bauspardarlehen erhalten,
  • welche Verwendungsmöglichkeiten für das zinsgünstige Bauspardarlehen bestehen,
  • mit welchen Kosten Sie bei Ihrer Finanzierung rechnen müssen,
  • wie der Staat das Bausparen und den Eigenheimerwerb fördert,
  • und vieles mehr.
Die im Text mit einem Pfeil (-->) gekennzeichneten Begriffe sind unter dem Kapitel "Fachbegriffe" näher erläutert. Wenn Sie weitere Informationen erhalten möchten oder noch offene Fragen haben, stehen Ihnen unsere Außendienstmitarbeiter sowie die Mitarbeiter der Sparkassen für weitere Auskünfte gerne zur Verfügung.

Was ist Bausparen?

Bausparen ist zielgerichtetes freiwilliges Sparen, um nach Zuteilung des Bausparvertrages ein zinsgünstiges Bauspardarlehen für wohnungswirtschaftliche Maßnahmen zu erlangen, das von den Zinsschwankungen am Kapitalmarkt unabhängig ist.

Durch den Abschluss eines Bausparvertrages werden Sie als Bausparer Mitglied einer Zweckspargemeinschaft. Am Beginn steht dabei die Sparphase, also eine Leistung zu Gunsten der Gemeinschaft. Damit erwerben Sie das Recht auf eine spätere Gegenleistung in Form eines besonders zinsgünstigen Bauspardarlehens. Die Mittel hierfür stammen aus den von den Bausparern angesammelten Geldern, insbesondere den Spar- und Tilgungsleistungen (sog. Zuteilungsmasse).
Sie schließen hierfür einen Bausparvertrag über eine bestimmte Bausparsumme ab. Haben Sie das im Vertrag vereinbarte Mindestsparguthaben angespart und bestand das Guthaben über eine ausreichende Zeitspanne, wird der Vertrag zugeteilt. Die Bausparkasse zahlt dann das angesparte Guthaben und – nach positiver Bonitäts- und Beleihungsprüfung sowie Sicherstellung – das Bauspardarlehen aus.
Die Bausparkasse errechnet aus Sparsumme und Spardauer für jeden Bausparvertrag eine Bewertungszahl, die die Reihenfolge der Zuteilung bestimmt. Die Bausparverträge mit der höchsten Bewertungszahl werden als erste zugeteilt. Das Bauspardarlehen kann dann für wohnungswirtschaftliche Zwecke wie z.B. den Bau oder Kauf einer Wohnung oder eines Hauses, Modernisierungen oder Umschuldungen verwendet werden.

Wie erhalten Sie das Bauspardarlehen?

   
  
      Abschluss eines Bausparvertrages

Den Bausparvertrag können Sie über den Außendienst der Landesbausparkassen oder die Sparkassen abschließen. Da die für die spätere Vertragsabwicklung maßgeblichen Bedingungen wie die Wahl der Bausparsumme sowie die Tarifwahl bereits bei Abschluss des Vertrages festgelegt werden, sollten Sie sich zuvor Gedanken über die Ziele, die Sie mit dem Bausparvertrag verfolgen, machen. Denn Ihr Ziel bestimmt die Tarifwahl.

Mit einem Bausparvertrag können Sie die unterschiedlichsten Ziele verfolgen. So gibt es 

  • Kunden, die konkrete Finanzierungsabsichten haben, z. B. Bau- und Kaufwillige,
  • Kunden, die kurzfristig finanzieren möchten wie z. B. Modernisierer, Entschulder oder zahlungskräftige Finanzierer,
  • Kunden, die sich mit der Darlehensrückzahlung Zeit lassen möchten,
  • Kunden, die zunächst rentierlich sparen und sich vorsorglich den Anspruch auf ein festverzinsliches Darlehen sichern wollen, z. B. Prämiensparer, VL-Sparer sowie
  • Kunden, die langfristig sparen wollen, z. B. Kindergeldanlage, Geschenkbausparen.
Zur Verwirklichung dieser unterschiedlichen Kundenziele bieten wir verschiedene Tarife an, die auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind und zwischen denen Sie wählen können.

Ebenso wichtig wie die Wahl des richtigen Tarifs ist die Wahl der Bausparsumme. Die Bausparsumme umfasst das Bausparguthaben sowie das Bauspardarlehen und sollte sich sowohl an Ihren konkreten Plänen und Bedürfnissen als auch an Ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit orientieren. Unsere Außendienstmitarbeiter sowie die Mitarbeiter der Sparkassen beraten Sie gerne.                 

      Die Besparung des Bausparvertrages

Um das zinsgünstige Bauspardarlehen zu erhalten, ist zunächst der Bausparvertrag von Ihnen zu besparen. Sie können Ihre Sparleistung Ihrer individuellen Leistungsfähigkeit anpassen; eine Sparpflicht besteht – trotz Einbindung in die kollektive Solidargemeinschaft der Bausparer – nicht.
Der in den Allgemeinen Bausparbedingungen (––> ABB) genannte „Regel“-Sparbeitrag stellt keine „Pflicht“-Sparrate, sondern nur eine empfohlene Sparrate dar, bei deren Einhaltung Sie in angemessener Zeit die Zuteilungsreife Ihres Bausparvertrages erreichen.
Darüber hinaus sind auch Sonderzahlungen, d.h. Zahlungen über den Regelsparbeitrag hinaus, grundsätzlich zulässig, sofern dies nicht im Rahmen von Finanzierungsmodellen ausgeschlossen ist.
Während der Besparung Ihres Bausparvertrages wird Ihr angesammeltes Guthaben verzinst.

      Die Zuteilung des Bausparvertrages

Die Zuteilung ist die Bereitstellung der Bausparsumme aus den Mitteln der Zuteilungsmasse. Da die für die Zuteilung erforderlichen Mittel grundsätzlich nicht ausreichen, um sofort alle Finanzierungswünsche aller Bausparer zu befriedigen, haben die Bausparkassen in ihren ––> ABB bestimmte Zuteilungsvoraussetzungen definiert, die eine gerechte Verteilung der vorhandenen Mittel gewährleisten. Voraussetzungen für die Zuteilung eines Bausparvertrages sind, dass
  • die Mindestbausparzeit (je nach Tarif 18 bis 80 Monate seit Vertragsbeginn)eingehalten,
  • die Mindestansparung (je nach Tarif 40 % bis 50 % der Bausparsumme) sowie
  • eine ausreichende Bewertungszahl erreicht wurde.
Die Bewertungszahl entscheidet über den Zeitpunkt der Zuteilung Ihres Bausparvertrages. Mittels der Bewertungszahl misst die Bausparkasse den „Sparverdienst“ des einzelnen Bausparers. Dabei gilt:
Der Sparverdienst ist um so höher zu veranschlagen, je länger und – bezogen auf die Bausparsumme – je mehr Sparmittel der Bausparer dem Bausparkollektiv zur Verfügung gestellt hat.

Eine hohe Bewertungszahl kann entweder bei geringeren Sparleistungen durch eine entsprechend lange Liegezeit oder bei einer kurzen Liegezeit des Guthabens durch entsprechend hohe Sparleistungen erzielt werden.

Sie beeinflussen also mit Ihrem Sparverhalten den Zeitpunkt der Zuteilung.

      Das Bauspardarlehen

Ist der Bausparvertrag zugeteilt, halten wir die Bausparsumme zur Auszahlung bereit, wenn Sie die Zuteilung innerhalb von 20 Tagen nach Zuteilungstermin angenommen haben. Sie können über das Bausparguthaben jederzeit, über das Bauspardarlehen nach positiver Bonitäts- und Beleihungsprüfung sowie Sicherstellung verfügen.

      Bonitäts- und Beleihungsprüfung

Für die Bonitäts- und Beleihungswertermittlung benötigen wir bestimmte Angaben und Nachweise:
  • zu Ihrem Einkommen und zu bestehenden Verpflichtungen,
  • zum Verwendungszweck,
  • zum Zustand und Wert der zu beleihenden Immobilie,
  • zu Sicherheiten, die Sie uns für das Bauspardarlehen anbieten.
Im übrigen holen wir zum Zwecke der Bonitätsprüfung ggf. Informationen von Kreditauskunfteien wie der ––> SCHUFA oder anderen Banken ein.

      Sicherstellung

Die Sicherstellung des Bauspardarlehens erfolgt in der Regel durch eine ––> Grundschuld, die üblicherweise nachrangig eingetragen wird. Wir lassen also anderen Kreditgebern, bei denen Sie weitere Kredite aufnehmen, grundsätzlich den Vorrang bei der grundbuchlichen Eintragung der Sicherheit. Die Grundschuld wird entweder neu bestellt oder eine bereits bestehende Grundschuld wird an uns abgetreten. Das durch Grundschuld zu sichernde Bauspardarlehen darf jedoch zusammen mit vor- und gleichrangigen Belastungen 80 v. H. des von der LBS bzw. Sparkasse ermittelten ––> Beleihungswertes des Pfandobjekts nicht übersteigen. Das Bauspardarlehen kann aber auch anderweitig, z.B. durch Verpfändung von Wertpapieren, Abtretung von Sparguthaben oder durch Bankbürgschaft gesichert werden.

Bei einem Bauspardarlehen bis zu einem Betrag von 15.000 € können wir auf eine dingliche Sicherstellung verzichten, wenn Sie über belastbaren Grundbesitz verfügen und sich verpflichten, diesen weder zu belasten noch zu veräußern (sog. Verpflichtungserklärung).

Bis zu einem Betrag von 10.000 € können wir das Bauspardarlehen auch ohne Sicherheiten (sog. Blankodarlehen) bei guter Bonität bewilligen.

Wofür kann das Bauspardarlehen verwendet werden?

Nach § 1 Abs. 3 Bausparkassengesetz ist das Bauspardarlehen für wohnungswirtschaftliche Zwecke zu verwenden und bietet damit eine breite Palette von Einsatzmöglichkeiten. Hierzu zählen

  1. der Bau, der Erwerb, die Renovierung Modernisierung von Gebäuden und Wohnungen, die überwiegend Wohnzwecken dienen,
  2. der Bau, der Erwerb, die Renovierung und Modernisierung von anderen Gebäuden, soweit sie Wohnzwecken dienen,
  3. die Bereitstellung von Darlehen, wenn ihre Gewährung Voraussetzung für die Überlassung einer Wohnung ist, z.B. bei einem Mieterdarlehen,
  4. der Erwerb von Rechten zur dauerhaften Nutzung von Wohnraum, z.B. bei einem Einkauf in ein Seniorenstift,
  5. der Kauf von Bauland und der Erwerb von Erbbaurechten zum Bau von überwiegend zu Wohnzwecken dienenden Gebäuden,
  6. der Kauf von Bauland und der Erwerb von Erbbaurechten zum Bau anderer Gebäude, jedoch beschränkt auf den Teil des Kaufpreises, der dem zu Wohnzwecken bestimmten Anteil am zu errichtenden Gebäude entspricht,
  7. Maßnahmen zur Erschließung und zur Förderung von Wohngebieten,
  8. die Umschuldung von Krediten, die der Finanzierung von Maßnahmen nach Nummer 1 bis 7 dienen,
  9. die Umschuldung von Krediten, die auf einem überwiegend Wohnzwecken dienenden Grundstück abgesichert sind,
  10. die Umschuldung von Krediten, die zur Leistung von Bauspareinlagen aufgenommen worden sind.

Welche Zins- und Tilgungsleistungen fallen an?

Wird das Bauspardarlehen an Sie ausgezahlt, haben Sie zur Verzinsung und Tilgung des Bauspardarlehens einen Zins- und Tilgungsbeitrag zu entrichten. Dieser bereits für die Gesamtlaufzeit fest vereinbarte Zins- und Tilgungsbeitrag liegt in der Regel je nach Bauspartarif zwischen 4 und 8‰ der Bausparsumme und ist monatlich zu entrichten. Die fest vereinbarten Zinsen des Bauspardarlehens sind von den Bedingungen des Kapitalmarktes unabhängig. Dies bedeutet für Sie, dass Sie von Anfang an wissen, welchen gleich bleibenden Zinssatz Sie bis zur vollständigen Tilgung Ihres Bauspardarlehens zu zahlen haben.

Mit welchen weiteren Kosten müssen Sie rechnen?

Im Zusammenhang mit dem Bauspardarlehen können neben den Zinsen weitere Kosten anfallen, die Sie an uns oder an Dritte zu zahlen haben.

Kosten, die die LBS berechnet:
Dazu zählt neben der Abschlussgebühr, die bereits bei Abschluss des Bausparvertrages fällig wird, das ––> Agio sowie ggf. Bereitstellungszinsen.

Kosten, die bei Dritten zusätzlich berechnet werden können:
Dazu gehören Notar- und Gerichtskosten im Falle der Sicherstellung durch ––> Grundschulden, Schätz-und Sachverständigenkosten, Kosten für die zur Auszahlung des Kredites zu beschaffenden Unterlagen und Sicherheiten, Kosten für eine separate ––> Risikolebensversicherung, Prämien für die Gebäudeversicherung sowie laufende Kosten für nicht grundpfandrechtliche Sicherheiten (z.B. Bankbürgschaften).

Welche staatlichen Fördermaßnahmen gibt es?

Der Staat fördert Bausparen in verschiedener Weise:

       Die Wohnungsbauprämie

Die Wohnungsbauprämie steht Ihnen zu, wenn Sie das 16. Lebensjahr vollendet haben und das zu versteuernde Jahreseinkommen 25.600 € bei Ledigen und 51.200 € bei Ehegatten nicht übersteigt. Die Wohnungsbauprämie beträgt 8,8 % der jährlichen begünstigten Aufwendungen (z.B. Sparbeiträge, gutgeschriebene Zinsen, gezahlte Abschlussgebühr). Die begünstigten Aufwendungen betragen im Kalenderjahr:

  • bei Alleinstehenden höchstens 512 € und
  • bei Verheirateten höchstens 1.024 €.
Die geförderten Aufwendungen unterliegen einer Bindungsfrist von 7 Jahren seit Abschluss des Bausparvertrages. Vor Ablauf der Bindungsfrist ist eine Verfügung nur unter bestimmten Voraussetzungen unschädlich für die gewährten Prämien, z.B. wenn die Bausparmittel (Bausparguthaben und Bauspardarlehen) nach Zuteilung oder bei Beleihung des Bausparvertrages der besicherte Kredit für wohnungswirtschaftliche Maßnahmen verwendet wird, wie z.B. den Bau, Kauf oder die Modernisierung einer Wohnung. Nach Ablauf der Frist können Sie das Bausparguthaben ungebunden verwenden.

      Die Arbeitnehmersparzulage

Die Arbeitnehmersparzulage zahlt der Staat für vermögenswirksame Leistungen, die der Arbeitgeber für seinen Arbeitnehmer z.B. auf einen Bausparvertrag überweist. Sie beträgt 9 % der vermögenswirksamen Leistungen bei Alleinstehenden (begünstigter Höchstbetrag 470 € jährlich). Voraussetzung ist, dass das zu versteuernde Einkommen 17.900 € bei Alleinstehenden bzw. 35.800 € bei zusammen veranlagten Ehegatten nicht übersteigt.

Ebenso wie bei der Wohnungsbauprämie gilt eine Bindungsfrist von 7 Jahren. Eine vorzeitige Verfügung ist unter den gleichen Voraussetzungen wie bei der Gewährung der Wohnungsbauprämie möglich. 
     

Die Eigenheimzulage

Wie verhält es sich mit dem außerkollektivem Geschäft der Landesbausparkassen?

Mancher Bausparer hat den Wunsch, schon vor der Zuteilung bzw. direkt nach dem Abschluss des Bausparvertrages über Finanzierungsmittel verfügen zu können. Sowohl durch die Landesbausparkassen als auch durch die Sparkassen können zur Überbrückung der Wartezeit Kredite gewährt werden.
Man unterscheidet dabei "Zwischenfinanzierungskredite“ und „Vorfinanzierungskredite“.

      Zwischenfinanzierungskredite

Der Zwischenfinanzierungskredit dient dem Bausparer, der bereits das tarifliche Mindestguthaben angespart hat, zur Überbrückung der zumeist noch kurzen Sparzeit bis zur Zuteilung des Bausparvertrages.

Ein Zwischenfinanzierungskredit kann bis zur Höhe der Bausparsumme zu Kapitalmarktbedingungen gewährt werden. Während der Laufzeit des Zwischenfinanzierungskredites zahlt der Bausparer lediglich Zinsen. Da das Mindestsparguthaben bereits vorhanden ist, müssen Sie in diesem Fall keine weiteren Sparleistungen für den Bausparvertrag erbringen.

Nach Zuteilung des Bausparvertrages wird der Zwischenfinanzierungskredit durch die Bausparsumme, d.h. das Bausparguthaben nebst Zinsen und das Bauspardarlehen, abgelöst. Anschließend muss nur noch das zinsgünstige Bauspardarlehen getilgt werden.

      Vorfinanzierungskredite

Auch einem Bausparer, der das tarifliche Mindestguthaben noch nicht angespart hat, kann zur Überbrückung der Sparzeit bis zur Zuteilung seines Bausparvertrages ein Kredit, ein sog. Vorfinanzierungskredit, zur Verfügung gestellt werden. Wie der Zwischenfinanzierungskredit kann auch der Vorfinanzierungskredit bis zur Höhe der Bausparsumme zu Kapitalmarktbedingungen gewährt werden. Er ist jedoch nicht nur zu verzinsen; gleichzeitig ist der Bausparvertrag anzusparen. Nach der Zuteilung des Bausparvertrages wird der Vorfinanzierungskredit durch die Bausparsumme abgelöst. Anschließend muss nur noch das verbleibende Bauspardarlehen getilgt werden.

     Verwendung und Sicherstellung

Wie das Bauspardarlehen dürfen auch Vor- und Zwischenfinanzierungskredite nur für wohnungswirtschaftliche Maßnahmen eingesetzt werden. Die Sicherstellung von Vor- und Zwischenfinanzierungskrediten entspricht grundsätzlich der eines Bauspardarlehens. Vor- und Zwischenfinanzierungskredite können jedoch gegen „Verpflichtungserklärung“ nur bis zu einem Höchstbetrag von 10.000 € und in besonderen Ausnahmefällen bei guter Bonität ohne Sicherheiten („blanko“) nur bis zu einem Höchstbetrag von 5.000 € gewährt werden.

Was ist sonst noch wichtig zu wissen?

            Die Finanzierung aus einer Hand – FaeH – mit den Sparkassen

Die LBS Hessen-Thüringen und die Sparkassen in Hessen und Thüringen praktizieren seit 1975 bzw. 1992 die „Finanzierung aus einer Hand“ (FaeH). Diese Form der Finanzierung wurde stetig weiterentwickelt und ist zu einem Markenzeichen für die Servicebereitschaft und Verbundzusammenarbeit in der Sparkassenorganisation herangewachsen, da sie Ihnen, als Kunden, Zeit und Geld erspart.

Ihre örtliche und damit kundennähere Sparkasse wickelt bei der Finanzierung aus einer Hand das LBS-Bauspardarlehen oder den LBS-Kredit federführend ab. Insbesondere dann, wenn die Sparkasse über freie Grundschuldteile verfügt oder die Darlehens- bzw. Kreditvergabe ohne Sicherheiten (blanko) oder gegen Verpflichtungserklärung erfolgen kann, kommt der Servicevorteil für Sie in besonderem Maße zum Tragen.

Wie funktioniert FaeH?

Der Kreditantrag für das Bauspardarlehen bzw. den LBS-Kredit wird, ggf. zusammen mit dem Antrag für einen Sparkassenkredit, bei Ihrer örtlichen Sparkasse gestellt.

Die Unterlagen zur Kreditsicherung und zu Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen sind nur einmal bei Ihrer Sparkasse zur Prüfung einzureichen; in vielen Fällen liegen diese Unterlagen aus früheren Kreditbewilligungen dort sogar schon vor.

Die Sparkasse bewilligt nach der Prüfung der Kreditanträge das Bauspardarlehen bzw. den LBS-Kredit im Namen und für Rechnung der LBS und ruft für Sie danach die Kreditmittel unmittelbar bei der LBS ab.

Die Sparkassen- und Bausparmittel werden dabei einheitlich durch eine zugunsten der Sparkasse zu bestellenden Sicherheit – sei es nun eine ––> Grundschuld oder eine anderweitige Sicherheit – abgesichert.

      Das Finanzierungsmodell "F plus"

Eine besondere Variante der Finanzierung ist die Verbindung von Bausparen und Vorfinanzierung in Form des sogenannten Finanzierungsmodells "F plus". Dabei gewährt die LBS oder die mit der LBS kooperierende Sparkasse einen tilgungsfreien Kredit, der durch eine – bei Sparkassenvorfinanzierungen häufig – erstrangige Grundschuld gesichert wird. Zur Tilgung dieses Vorfinanzierungskredites wird ein Bausparvertrag in Höhe der Kreditsumme abgeschlossen. Bereits bei Antragstellung vereinbaren Sie mit der LBS bzw. der Sparkasse, dass die Ablösung des Vorfinanzierungskredites in mehreren Schritten erfolgen soll. Zu den festgelegten Verrechungsterminen (in der Regel am Ende der Sollzinsbindung; je nach gewählter Modellvariante: "F plus 5", "F plus 8", "F plus 10", "F plus Spk"), wird eine Teilbausparsumme von der ursprünglichen Bausparsumme abgespalten und zur Zuteilung gebracht.
Um diese zugeteilte Teil-Bausparsumme reduziert sich somit auch die Summe des Vorfinanzierungskredites. Über die verbleibende Bausparsumme wird ein Rest-Bausparvertrag eingerichtet, der weiterhin bespart werden muss.
Die Höhe der einzelnen Bausparsummen ergibt sich bei "F plus" somit erst bei Abspaltung und ist nicht bereits bei Vertragsbeginn festgelegt. 

Das Finanzierungsmodell "F plus" bietet den Vorteil größter Flexibilität bei größter Zinssicherheit: 

  • Sind bei der üblichen Hypothekenfinanzierung vorzeitige Sondertilgungen ausgeschlossen, können im Rahmen des "F plus"-Modells durch entsprechendes Sparverhalten die Laufzeit und damit die Gesamtkosten des Kredites deutlich vermindert werden: Sonderzahlungen auf den Bausparvertrag sind bis zu 50 % der jeweiligen Bausparsumme grundsätzlich möglich, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
  • Hinzu kommt, dass die Sparleistungen, die beim "F plus"-Modell auf den Bausparvertrag erbracht werden, nach dem Wohnungsbauprämiegesetz und dem Vermögensbildungsgesetz prämien- bzw. zulagebegünstigt sind.
  • Schließlich gewährt das "F plus"-Modell ein Höchstmaß an Zins- und Belastungsstabilität, da nach Ablauf der jeweiligen Zinsfestschreibung schrittweise ein immer größer werdender Teil des Vorfinanzierungskredites durch das zinsgünstige, dauerhaft zinsstabile Bauspardarlehen abgelöst wird.
Die Auslandsfinanzierung – Casa Europa

Die LBS-Gruppe bietet Ihnen die Möglichkeit des Einsatzes von Bausparverträgen beim Erwerb von Eigenheimen, Ferienheimen oder sonstigen wohnungswirtschaftlichen Objekten innerhalb der europäischen Union, Norwegens oder der Schweiz. Insoweit können wir bei der Absicherung der Kreditforderungen in der Regel auf die üblichen Bürgschaften von Kreditinstituten verzichten und uns allein auf die Eintragung von Grundpfandrechten/Hypotheken am ausländischen Objekt beschränken, soweit nicht sogar Blankokredite oder sogenannte „Kredite gegen Verpflichtungserklärung“ vergeben werden können. In den Ländern Frankreich, Portugal, Schweiz, Spanien, Norwegen, Dänemark, Österreich, Italien (bis Mittelitalien), Belgien, Luxemburg und Niederlande sind Finanzierungen mit direkter Absicherung auf ausländischem Objekt möglich. Dies hat für Sie den Vorteil, dass bei der Absicherung der Kreditforderungen keine Bürgschaftsprovisionen anfallen und damit die Sicherstellung auch im Ausland grundsätzlich nicht aufwändiger ist als in der Bundesrepublik Deutschland selbst.

Die LBS begleitet ihre Kunden seit 1992 bei Immobilienfinanzierungen in den EU-Ländern, Norwegen und der Schweiz. Sie hat dazu „Casa Europa“ entwickelt, eine Dienstleistung rund um den Erwerb und die Finanzierung von Immobilien in Europa:

  • Die Landesbausparkassen haben umfassende Kontakte u. a. zu Kooperationspartnern, Rechtsanwälten, Notaren, Schätzern und Behörden in Europa geknüpft und umfassendes Know-how aufgebaut. Dieses Netzwerk bietet Ihnen den Vorteil, dass Sie nicht wegen jeder Kleinigkeit persönlich vor Ort anwesend sein müssen. Sie haben vielmehr Ihre Anlauf- und Kontaktstelle im Inland.
  • Von der LBS erhalten Sie länderspezifische  Informationen, Hinweise  zum Objekt, Hilfe und Tipps zur Vertragsgestaltung.
  • Außerdem übernimmt Casa Europa die Bewertung des Objekts und die Prüfung des Grundbesitzes.
 Für die Beantwortung Ihrer Fragen im Zusammenhang mit der Auslandsfinanzierung stehen Ihnen unsere Außendienstmitarbeiter sowie die Mitarbeiter der Sparkassen gerne zur Verfügung.

Welches sind die Fachbegriffe, die Bausparer kennen sollten?


ABB
„ABB“ ist die Abkürzung für „Allgemeine Bedingungen für Bausparverträge“. Sie regeln die Vertragsbedingungen zwischen Bausparern und Bausparkasse und liegen den Bausparverträgen zugrunde.

Agio
Das Agio wird bei Auszahlung oder der ersten Teilauszahlung des Darlehens berechnet. Es handelt sich um ein Aufgeld mit Zinscharakter, das dem Bauspardarlehen zugeschlagen und mit ihm zu verzinsen und zu tilgen ist. Der Bausparer muss also z.B. bei einem Agio von 1 Prozent später ein Darlehen i.H.v. 101 Prozent des ihm ausgezahlten Darlehensbetrages tilgen. Bei vorzeitiger Rückzahlung des Bauspardarlehens erfolgt eine anteilige Erstattung des Agios.

Beleihungswert
Der Beleihungswert ist der Wert, der dem Beleihungsgegenstand unter Berücksichtigung aller für die Bewertung maßgeblichen Umstände beigemessen wird. Als Grundlage für die Feststellung des Beleihungswertes dienen der Ertragswert, der Bauwert, der Bodenwert und der Verkehrswert.

Bereitstellungszinsen bei Bauspardarlehen (Zinsausgleich) sowie Vor- und Zwischenfinanzierungskrediten
Für die Bereithaltung noch nicht ausgezahlter Kreditmittel (Bauspardarlehen, Vor- und Zwischenfinanzierungskredite) berechnet die LBS ab einem vereinbarten Zeitpunkt Bereitstellungszinsen.

Effektiver Jahreszins
Der effektive Jahreszins hat zum Ziel, unterschiedliche Kreditangebote (mit gleicher Laufzeit bzw. gleicher Sollzinsfestschreibungszeit) vergleichbar zu machen. Er gibt als „Preis“ des Kredites die Gesamtbelastung pro Jahr in Prozent an und berücksichtigt daher den ––> Sollzinssatz nebst den anfallenden Kreditkosten wie z.B. das ––> Agio.

Gebundener Sollzins/Sollzinsbindungsfrist bzw. Sollzinsfestschreibungszeit
Gebundener Sollzins bedeutet, dass die Zinskonditionen für einen bestimmten Zeitraum festgeschrieben werden und für diesen Zeitraum unverändert bleiben. Diesen Zeitraum nennt man Sollzinsbindungsfrist oder auch Sollzinsfestschreibungszeit. Bei Bauspardarlehen wird der Zins für die gesamte Laufzeit festgeschrieben.

Grundschuld
Eine Grundschuld ist ein Pfandrecht an einer Immobilie, das im Grundbuch eingetragen wird.

Sollzins
Der Sollzins ist der Zinssatz, nach dem sich die tatsächliche Zinszahlung richtet.

SCHUFA
„SCHUFA“ ist die Abkürzung für „Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung“. Es handelt sich bei der SCHUFA um eine Gemeinschaftseinrichtung der kreditgebenden deutschen Wirtschaft. Aufgabe der SCHUFA ist es, ihren Vertragspartnern Informationen zu geben, um sie vor Verlusten im Kreditgeschäft zu schützen.

Schlichtungsstelle
Sollten Sie mit uns einmal nicht zufrieden sein, wenden Sie sich bitte direkt an uns. Wir werden uns bemühen, eine beiderseits zufriedenstellende Lösung zu finden. Lässt sich dennoch die Angelegenheit nicht einvernehmlich beilegen, haben Sie anschließend die Möglichkeit, ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren einzuleiten. Zum Zwecke der Durchführung dieses Verfahrens haben die Landesbausparkassen eine unabhängige Schlichtungsstelle eingerichtet, deren Inanspruchnahme für Sie kostenlos ist. Die Verfahrensordnung erhalten Sie auf Aufforderung bei dem Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB), Kundenbeschwerdestelle, Postfach 11 02 72, 10832 Berlin oder unter LBS.de

Vertraulichkeit
Persönliche Daten des Bausparers behandeln wir streng vertraulich. Nur im gesetzlich vorgegebenen Rahmen oder mit Ihrer Zustimmung können Informationen weitergegeben werden.

Vorfälligkeitsentgelt
Das Vorfälligkeitsentgelt fällt nur bei Krediten, die im außerkollektiven Geschäft zur Verfügung gestellt werden (wie Vor- und Zwischenfinanzierungskredite, s.o.) an. Bei dem Vorfälligkeitsentgelt handelt es sich um eine Entschädigung, die für die Vorverlegung des Rückführungszeitpunktes zu zahlen ist. Durch die Zahlung des Vorfälligkeitsentgeltes wird der wirtschaftliche Nachteil ausgeglichen, der einem Kreditinstitut durch die vorzeitige Rückzahlung des Kredites vor Ablauf der vereinbarten ––> Sollzinsbindungsfrist (––> Gebundener Sollzins/Sollzinsbindungsfrist) entsteht.

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