Fragen zum Jahreskontoauszug

Hier finden Sie die Antworten, ganz egal, ob es sich bei Ihrem Konto um einen Sparvertrag, ein Bauspardarlehen oder einen Zwischenfinanzierungskredit handelt.

Habe ich alle Unterlagen erhalten?
Was sind Vermögenswirksame Leistungen?
Was sind begünstigte Aufwendungen?
Was ist WoP, und wie kann ich sie erhalten?
Warum wird manchen Konten eine Kontoführungsgebühr belastet und anderen nicht?
Warum bekomme ich denn noch einen Kontoauszug, obwohl mein Konto erloschen ist?
Warum bekomme ich für eine Kontonummer mehrere Auszüge?
Warum erhalte ich nur einen Kontoauszug pro Jahr? Bei meinem Girokonto erhalte ich diese monatlich bzw. quartalsweise.
Warum sind nicht alle vermögenswirksamen Leistungen im Kontoauszug aufgeführt?
Wann wird mein Bausparvertrag zugeteilt?
Wann wird mein Darlehen getilgt sein?
Wie berechnet sich der monatliche Zins- und Tilgungsbetrag? Können davon auch abweichende Beträge eingezahlt werden?
Sie haben noch weitere Fragen?

Habe ich alle Unterlagen erhalten?

Sie sollten pro Konto, das im letzten Jahr (auch nur zeitweise) aktiv gewesen ist, einen Auszug erhalten.

Beispiel:
Ihr Bausparvertrag wurde letztes Jahr zugeteilt. Dabei wurde das Guthaben ausgezahlt, das Sparkonto ist erloschen. Die Differenz aus Bausparsumme und Guthaben wurde als Bauspardarlehen an Sie ausgezahlt. In diesem Fall erhalten Sie also zwei Auszüge, einen für das Sparkonto und einen für das Darlehenskonto.

Außerdem erhalten Sie einen WoP-Antrag (Wohnungsbauprämie) sowie eine VL-Bescheinigung, (Vermögenswirksame Leistungen) sofern VL auf Ihrem Konto eingegangen sind.

Wenn Sie der Meinung sind, daß Unterlagen fehlen, sprechen Sie bitte mit Ihrem Bausparberater vor Ort. Er wird diese Unterlagen ggf. für Sie anfordern.

Was sind Vermögenswirksame Leistungen?

Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind Zahlungen von Ihrem Arbeitgeber direkt an die LBS. Auf die im Vorjahr geleisteten VL-Zahlungen erhalten Sie die Arbeitnehmersparzulage mit 9 % auf die eingezahlte Summe. Die Höhe der Förderung beträgt als Höchstsatz 43,00 €, wenn Ihr Arbeitgeber jährlich 470 € überweist.

Die Arbeitnehmersparzulage ist in Ihrer Steuererklärung zu beantragen. Zusätzlich ist die VL-Anlage, die im Jahreskontoauszug beiliegt, mit einzureichen.

Die Einkommensgrenze für die Arbeitnehmersparzulage liegt bei Alleinstehenden bei 17.900 € zu versteuerndem Jahreseinkommen, bei Verheirateten beträgt die Grenze 35.800 € zu versteuerndem Jahreseinkommen.

Was sind begünstigte Aufwendungen?

Für begünstigte Aufwendungen können Sie im Rahmen von Höchstgrenzen (512 / 1024 € pro Jahr bei einem zu versteuerndem Jahreseinkommen von max. 25.600 / 51.200 € (Alleinstehende/ Verheiratete)) 8,8 % Wohnungsbauprämie für im Vorjahr eingezahlte Beträge beantragen.

Zu den begünstigten Aufwendungen zählen von Ihnen erbrachte Sparleistungen, für das Vorjahr gutgeschriebene Zinsen sowie Einzahlungen, die mit der Abschlußgebühr verrechnet werden.

Was ist WoP, und wie kann ich sie erhalten?

WoP ist die Kurzform von Wohnungsbauprämie, eine staatliche Förderung. Das Erhalten der WoP ist von Ihrem zu versteuerndem Einkommen abhängig. Bei Alleinstehenden beträgt die Einkommensgrenze 25.600 €, bei verheirateten Lebenspartnern liegt diese Summe bei 51.200 €.

Der Prämiensatz beträgt 8,8 % (für im Vorjahr eingezahlte Beträge). Die begünstigten Höchstbeiträge sind 512 € Alleinstehende/ 1024 € Verheiratete (mind. jedoch 51,20 €).

Sie können die WoP nur einmal pro Jahr beantragen, jedoch rückwirkend auf zwei Jahre. Die Höhe Ihrer eigenen Einzahlungen im laufenden Jahr, die mit 8,8 % gefördert werden, erfahren Sie bei uns im Service-Center.

Die Wohnungsbauprämie wird mit dem WoP-Antrag beantragt, der Ihrem Jahreskontoauszug beiliegt. Sollte dieser Vordruck fehlen, können Sie bei Ihrem FinanzCenter, dem LBS Service-Center oder Ihrer Sparkasse eine Zweitschrift anfordern.

Warum wird manchen Konten eine Kontoführungsgebühr belastet und anderen nicht?

Die Belastung einer Kontoführungsgebühr richtet sich nach dem Tarif. Bei Verträgen in den Tarifen Vario E, E1, U, U1, R und R1 sowie Classic S (vor 01.09.2007 abgeschlossen), S1, N1, F1, L und L1 wird keine Kontoführungsgebühr belastet, bei Verträgen in anderen Tarifen wird eine Kontoführungsgebühr belastet.

Warum bekomme ich denn noch einen Kontoauszug, obwohl mein Konto erloschen ist?

Für alle Konten, die im letzten Jahr aktiv waren, wird ein Auszug erstellt. Dabei ist es unerheblich, ob das Konto z.B. nur am Jahresanfang oder das ganze Jahr über bestand.

Warum bekomme ich für eine Kontonummer mehrere Auszüge?

Bei der LBS Hessen-Thüringen werden alle Konten, die zu ein und demselben Bausparvertrag gehören, unter der Nummer dieses Bausparvertrages geführt. So kann es sein, daß zum Beispiel Ihr Darlehenskonto die selbe Kontonummer hat wie Ihr (zugeteiltes) Sparkonto. Auf jedem Auszug ist daher die Kontoart zur besseren Unterscheidung links unter der Adresse angegeben.

Warum erhalte ich nur einen Kontoauszug pro Jahr? Bei meinem Girokonto erhalte ich diese monatlich bzw. quartalsweise.

Wenn Sie zusätzliche unterjährige Auszüge benötigen, können Sie diese anfordern.
Alternativ empfehlen wir Ihnen, sich für die Online-Vertragsauskunft freischalten zu lassen, wo Sie tagesaktuell alle Informationen rund um Ihren Vertrag sehen können.

Warum sind nicht alle vermögenswirksamen Leistungen im Kontoauszug aufgeführt?

Die Vermögenswirksamen Leistungen (VL) werden in der Regel nicht von der LBS eingezogen, sondern von Ihrem Arbeitgeber an die LBS überwiesen. Wir haben sämtliche Zahlungseingänge bis zum 31.12. berücksichtigt. Sollten Sie dennoch VL-Zahlungen vermissen, empfehlen wir Ihnen, sich an Ihren Arbeitgeber unter Angabe der Kontonummer Ihres Bausparvertrages zu wenden

Wann wird mein Bausparvertrag zugeteilt?

Die Zuteilung Ihres Bausparvertrages ist von mehreren Faktoren abhängig: Die tarifliche Mindestansparung (40 %, 45 % oder 50 % der vertraglich festgelegten Mindestwartezeit sowie der Bewertungszahl (Zeit-Mal-Geld-System).

Wenn Sie die Zuteilung zu einem bestimmten Termin benötigen, empfehlen wir Ihnen, mit Ihrem Bausparberater vor Ort einen Termin zu vereinbaren, um so die für Sie optimale Lösung zu finden.

Wann wird mein Darlehen getilgt sein?

Die Restlaufzeitzeit Ihres Bauspardarlehens hängt von den monatlichen Einzahlungen ab, die Sie darauf leisten. Zahlen Sie nur den Mindest-Zins- und Tilgungsbeitrag, dauert es länger, als wenn Sie einen höheren Betrag zahlen.

Bei konkreten Berechnungen hilft Ihnen Ihr Bausparberater gerne weiter. Er kann mit Hilfe von Modellrechnungen einen Tilgungsplan für Ihr Bauspardarlehen erstellen, bei dem Ihre Wunschrate oder Sonderzahlungen mit einfließen. Außerdem ist er Ihnen gerne beim Ausfüllen ggf. notwendiger Formulare behilflich.

Im Gegensatz zu den oben genannten Bauspardarlehen werden Vorfinanzierungskredite oder Zwischenfinanzierungskredite nicht in Raten getilgt, sondern bei Zuteilung des zugrundeliegenden Bausparvertrages abgelöst. Maßgeblich hierbei ist also der Zeitpunkt der Zuteilung des Bausparvertrags. Wann diese erfolgt, erfahren Sie unverbindlich von Ihrem Bausparberater.

Wie berechnet sich der monatliche Zins- und Tilgungsbetrag? Können davon auch abweichende Beträge eingezahlt werden?

Der Zins- und Tilgungsbeitrag berechnet sich aus der Bausparsumme des zugeteilten Vertrages und der vertraglich vereinbarten Zins- und Tilgungsrate.

Beispiel:
Sie haben einen Bausparvertrag in Höhe von 10.000 € im Tarif Classic S abgeschlossen. Dieser Vertrag wird zugeteilt, und Sie nehmen das Darlehen in Anspruch.

Der monatliche Zins- und Tilgungsbeitrag berechnet sich nun wie folgt:
Bausparsumme 10.000 € x 6 Promille (Zins- und Tilgungsbeitrag für den Tarif Classic S) ergibt 60 € pro Monat. Die Bauspardarlehenshöhe hat also keinen Einfluss auf die Höhe der monatlichen Rate.

Die vertraglich festgelegte Zins- und Tilgungsrate ist übrigens eine Mindestrate, das heißt, Sie können auch höhere Monatsraten einzahlen oder Sonderzahlungen leisten.

Sie haben noch weitere Fragen?

Ihr persönlicher Berater hilft Ihnen gern weiter. Sie finden seine Telefonnummer im rechten oberen Drittel Ihres Jahreskontoauszugs abgedruckt.

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