Jeder Arbeitnehmer der seine vermögenswirksamen Leistungen (vL) auf einem LBS-Bausparkonto anlegt, erhält vom Staat 9 % Arbeitnehmer-Sparzulage dazu. Das sind bis zu 43 Euro im Jahr.
Die Arbeitnehmer-Sparzulage wird bei der Einkommen-Steuererklärung beantragt. Dazu muss das Feld „Antrag auf Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage“ angekreuzt werden.
| Alleinstehende | Verheiratete 1 Arbeitnehmer | Verheiratete 2 Arbeitnehmer | |||||||||||||
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| jährlich maximal geförderte Sparleistung | 470 € | 470 € | 940 € | ||||||||||||
| Höhe der Förderung | 9 % | 9 % | 9 % | ||||||||||||
| maximale Sparzulage | 43 € | 43 € | 86 € | ||||||||||||
| Einkommensgrenzen* | 17.900 € | 35.800 € | 35.800 € | ||||||||||||
| *Maßgebend ist das zu versteuernde Einkommen des Sparjahres. Brutto können Sie wegen der steuerlichen Freibeträge deutlich mehr verdienen. | |||||||||||||||
Tipp: Wenn Sie die maximal geförderte Sparleistung von 470 Euro im Jahr nicht komplett von Ihrem Arbeitgeber erhalten, können Sie ihn bitten den fehlenden Betrag aus Ihrem Gehalt abzuführen.
Ja, ich will mir die staatliche Förderung sichern


