Bausparlexikon

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Teilbegriffe sind möglich: "Prämie" findet auch "Wohnungsbauprämie".

Kostenmiete

(§8 WoBindG) Die zur Deckung der laufenden Aufwendungen für den Kapitaldienst und die Bewirtschaftung eines Wohngebäudes oder einer Wirtschaftseinheit erforderliche Miete. Sie kann bei nach dem Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) geförderten Wohnungsbau nach den Vorschriften des Wohnungsbindungsgesetzes, der Neubaumietenverordnung und der Zweiten Berechnungsverordnung von den sogenannten Bewilligungsbehörden festgesetzt werden. Nach § 8 Wohnungsbindungsgesetz (WoBindG) ist die Kostenmiete zugleich die Höchstmiete für die Überlassung einer öffentlich geförderten Wohnung.

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