Teilbegriffe sind möglich: "Prämie" findet auch "Wohnungsbauprämie".
Unverzinsliche Einlage
Anstelle der Abschlussgebühr ist in verschiedenen Bauspartarifen die Zahlung einer unverzinslichen Einlage vorgesehen. Die Einlage wird i.d.R. unverzinslich auf ein Sonderkonto eingezahlt und bei der Inanspruchnahme des Bauspardarlehens fällig bzw. bei Vorliegen der in den ABB geregelten Voraussetzungen (z.B. bei Darlehensverzicht nach Zuteilung) mit dem Bausparguthaben zurückgezahlt.