Teilbegriffe sind möglich: "Prämie" findet auch "Wohnungsbauprämie".
Fertigstellung
Hier: Fertigstellung einer Wohnung. I.S. des Steuerrechts ist eine Wohnung dann fertiggestellt, wenn der Bezug zugemutet werden kann. Insbesondere müssen die sanitären Einrichtungen sowie Anschlüsse für Strom, Wasser und Heizung vorhanden, Türen und Fenster eingebaut und die Möglichkeit zur Einrichtung einer Küche gegeben sein. Auf die behördliche Bauabnahme kommt es damit ebensowenig an wie auf den tatsächlichen Einzug.