Bausparlexikon

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Bitte gesuchten Begriff eingeben.
Teilbegriffe sind möglich: "Prämie" findet auch "Wohnungsbauprämie".

Herstellungskosten

Summe aller Aufwendungen, die zur gebrauchsfähigen Errichtung eines Gebäudes aufgewandt werden. Insbesondere: Baukosten, Kosten für die Außenanlagen, Architektenhonorare, Gebühren für die Baugenehmigung. Herstellungskosten sind als Werbungskosten in Form der Absetzung für Abnutzung (AfA) steuerlich absetzungsfähig (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung). Nachträgliche Herstellungs- (oder Anschaffungskosten) bilden die Bemessungsgrundlage für eine mögliche Förderung nach dem Eigenheimzulagegesetz*. Siehe auch: Angemessene Herstellungskosten.

*Hinweis: Seit dem 1. Januar 2006 erhalten künftige Immobilienbesitzer keine Eigenheimzulage mehr. Das Gesetz wurde Ende Dezember 2005 in Bundestag und Bundesrat beschlossen.

Unsere Partner

Ihre Sparkasse arbeitet mit leistungsfähigen Partnern zusammen. Sie befinden sich nun auf den Seiten der:

INFO-BOX

Wir bauen auf Sicherheit! Wenn Sie dieses Formular aufrufen, wird automatisch eine SSL (Secure Socket Layer)-Verbindung aufgebaut, damit Ihre Daten sicher bei uns ankommen. Ihre Daten werden vertraulich behandelt.

Lesen Sie hierzu auch unsere Hinweise zur Datensicherheit

Für die weitere Bearbeitung benötigen wir alle mit (*) gekennzeichneten Felder.