Teilbegriffe sind möglich: "Prämie" findet auch "Wohnungsbauprämie".
Zuteilung
Feststellung, dass der Bausparer das Vertragsziel, die Bereitstellung seines Bausparguthabens und eines Bauspardarlehens durch die Bausparkasse, erreicht hat. Von Bausparkasse zu Bausparkasse unterschiedlich, wird automatisch, auf Antrag oder mit der Annahme der Zuteilung die Bausparsumme zur Auszahlung bereitgestellt. Zu den Zuteilungsvoraussetzungen zählen u. a. der Ablauf der Mindestsparzeit, die Erreichung des Mindestsparguthabens sowie einer von der Bausparkasse ermittelten Zielbewertungszahl, die einen bestimmten Wert nicht unterschreiten darf (Mindestbewertungszahl). Da die für die Zuteilung verfügbaren Mittel (Zuteilungsmasse) im wesentlichen von den Spar- und Tilgungsleistungen der Bausparer abhängig sind, ist der Zeitpunkt der Zuteilung bei Vertragsabschluss noch unbestimmt, weshalb das Bausparkassengesetz ausdrücklich verbietet, einen bestimmten Zuteilungszeitpunkt zu nennen. Die Zeit zwischen Vertragsabschluss und Zuteilung nennt man Wartezeit. Ein vom Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen bestellter Vertrauensmann achtet darauf, dass die gesetzlichen Bestimmungen über das Zuteilungsverfahren eingehalten werden.