Vermögenswirksame Leistungen (vL) kurz erklärt
Vermögenswirksame Leistungen (vL) werden direkt vom Arbeitgeber auf den Bausparvertrag einbezahlt. Sie sind auch die Voraussetzung für die staatliche Arbeitnehmer-Sparzulage.
Der Clou: Viele Arbeitgeber zahlen vL zusätzlich zum Gehalt; oftmals den förderfähigen Höchstbetrag von 470 Euro pro Jahr. Wenn die vermögenswirksamen Leistungen nicht komplett in dieser Höhe vom Arbeitgeber kommen, bitten Sie ihn, die Differenz aus Ihrem Gehalt auszugleichen, damit Sie die maximale staatliche Förderung erhalten können.
Was bedeutet Arbeitnehmer-Sparzulage?
Auf die in den Bausparvertag eingezahlten vL gibt es vom Staat 9 Prozent Arbeitnehmer-Sparzulage auf maximal 470 Euro oben drauf - das sind 43 Euro im Jahr.
Wer kann die Arbeitnehmer-Sparzulage bekommen? Jeder, der vL erhält und dessen zu versteuerndes Jahreseinkommen 17.900 Euro (Singles) oder 35.800 Euro (Ehepaare) nicht übersteigt. Das zu versteuernde Einkommen ist nicht zu verwechseln mit dem Bruttoeinkommen. Das Bruttoeinkommen kann wesentlich höher liegen.
WoP – was ist das?
Der Staat belohnt Einzahlungen auf einen LBS-Bausparvertrag mit 8,8 Prozent Wohnungsbauprämie (WoP). Gefördert werden bis zu 512 Euro (bei Singles) oder 1.024 Euro (bei Ehepaaren) im Jahr. Neben den Guthabenzinsen kommt dann noch jedes Jahr die maximale WoP von 45,06 Euro (Singles) oder 90,11 Euro (Ehepaare) hinzu.
Wer kann WoP bekommen?
Jeder ab 16 Jahren mit einem Bausparvertrag, wenn das zu versteuernde Jahreseinkommen 25.600 Euro (Singles) oder 51.200 Euro (Ehepaaren) nicht übersteigt. Auch hier gilt: Das zu versteuernde Einkommen ist nicht zu verwechseln mit dem Bruttoeinkommen. Das Bruttoeinkommen kann wesentlich höher liegen.


