Umschuldung – Was ist das?

Wenn Sie ein bestehendes Darlehen (z. B. eine Hypothek) durch einen zugeteilten zinsgünstigen Bausparvertrag ablösen wollen, so nennt man dies Umschuldung.

Für den Fall, dass keine Zinsfestschreibung bei dem bisherigen Kredit vereinbart wurde, können Sie diesen mit einer Frist von bis zu drei Monaten kündigen, um ihn im Anschluss mit dem zinsgünstigen Bauspardarlehen abzulösen. Eine Ablösung mit einem Vor- oder Zwischenfinanzierungskredit ist ebenfalls möglich. Besteht eine Zinsfestschreibung für den bisherigen Kredit, ist eine Ablösung zum Ende der Zinsfestschreibung möglich. Eine vorzeitige Umschuldung ist nur gegen Zahlung einer sogenannten Vorfälligkeitsentschädigung an das bisherige Kreditinstitut möglich.

Sie möchten Ihr Darlehen sofort bei einem anderen Kreditinstitut kündigen? Dann füllen Sie gleich unser Formular zur Umschuldung aus!

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Ihr LBS-Berater ist Ihnen bei einer Umschuldung gern behilflich und berechnet die eventuell entstehenden Kosten inklusive der Nebenkosten für die Änderung der Grundschuld.

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