Die Europäische Kommission hat am 05.03.2001 nach Verhandlungen der europäischen Verbraucherschutzorganisationen und der europäischen kreditwirtschaftlichen Verbände eine Empfehlung für einen freiwilligen Verhaltenskodex für die Vergabe von wohnungswirtschaftlichen Krediten (Kodex) erlassen. Die Landesbausparkassen haben diesen Kodex gezeichnet und damit freiwillig anerkannt, die Vorgaben des Kodex bis zum 30.09.2002 umzusetzen.
Die LBS Nord hat den Kodex ab dem 01.10.2002 eingeführt.
Ziel des Verhaltenskodex ist es, den Verbraucher, der ein Baufinanzierungsdarlehen aufnehmen möchte, umfassend und transparent zu informieren. Hierdurch soll national und grenzüberschreitend die Vergleichbarkeit von Baufinanzierungsdarlehen gefördert werden.


