Was ein Architekt kostet

Architekten werden nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) bezahlt. Diese gliedert sich zum einen nach verschiedenen Honorarzonen, die den planerischen Schwierigkeitsgrad des zu errichtenden Gebäudes wiedergeben und zum anderen nach den anfallenden Baukosten.

Die Honorarzonen der HOAI reichen von I bis V, wobei I zum Beispiel dem Schwierigkeitsgrad einer Lagerhalle (Scheune) entspricht, III oder IV dem eines Einfamilienhauses und V dem eines Krankenhauses. Ganz grob können Sie damit rechnen, dass ein Architektenhonorar, das die Gesamtleistung aller neun Leistungsphasen umfasst, ca. 10 % der  Kosten ausmacht.

Das Gesamthonorar des Architekten wiederum untergliedert sich in das jeweilige Honorar der einzelnen Leistungsphasen. Alle Leistungsphasen zusammen ergeben 100 % des Honorars. Sie teilen sich in folgende Prozentsätze:

Leistungsphasen Prozentsätze
LP 1 Grundlagenermittlung 3 %
LP 2 Vorplanung 7 %
LP 3 Entwurfsplanung 11 %
LP 4 Genehmigungsplanung 6 %
LP 5 Ausführungsplanung 25 %
LP 6 Vorbereitung der Vergabe 10 %
LP 7 Mitwirkung bei der Vergabe 4 %
LP 8 Objektüberwachung 31 %
LP 9 Objektbetreuung und Dokumentation 3 %
Summe = 100 %
*LP=Leistungsphase

Je nachdem, ob Sie den Architekten nur für einige Leistungsphasen beauftragen oder für alle, werden Sie Teilhonorare oder ein Gesamthonorar entrichten. 

Seite 1 2 3 4 5

Ihr direkter Draht zu uns

Telefonisch

LBS-Service-Center:
Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr

Berlin: 030 86091-3636
Braunschweig: 0531 6129-7700
Hannover: 0511 926-6600
Oldenburg: 0441 237-7900

Online-Beratung:

Persönliche Beratung

Ihr Berater vor Ort