Auf jeden Fall sollte bei der Stadt bzw. der Gemeinde geklärt werden, ob die Erschließungsbeiträge für das Grundstück bereits bezahlt sind. Selbst wenn die Erschließung mit Wegen, Beleuchtung und Parkplätzen schon einige Jahre her ist, können die anteiligen Kosten dafür noch offen sein.
Zahlen muss jedoch, wer zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung der Stadt bzw. Gemeinde Eigentümer des Grundstücks ist. Da es sich hier durchaus um fünfstellige Beträge handeln kann, ist eine Klärung vor Vertragsabschluss wichtig.
Ist das Gebäude jedoch noch nicht erstellt, kommt der Baubeschreibung eine besondere Bedeutung zu. Der Festpreis bezieht sich nur auf alle darin beschriebenen Leistungen. In der Regel gilt: Alles, was nicht in der Baubeschreibung steht, ist mit Mehrkosten verbunden. Neben der Qualität der Leistung ist also auch die Vollständigkeit der Baubeschreibung von erheblicher Bedeutung. Enthält diese zum Beispiel nicht die Erschließung des Gebäudes mit Strom, Wasser, Gas, Telefon, Kabel sowie den Kanalanschluss für die Entwässerung, werden diese Kosten in der Regel gesondert abgerechnet. Fehlen Angaben, ob das Gebäude Rollläden erhält, sind voraussichtlich auch keine vorgesehen.
Mit der nachfolgenden Checkliste kann anhand einer Baubeschreibung stichprobenweise geprüft werden, ob über den Festpreis hinaus Zusatzkosten entstehen. Alle über den Inhalt der Baubeschreibung hinausgehende Zusagen sollten vom Bauträger schriftlich bestätigt und in den Kaufvertrag aufgenommen werden.



