Besichtigung einer Eigentumswohnung

Besichtigung einer neuen Eigentumswohnung

Nicht alle Eigentumswohnungen, die Ihnen angeboten werden, können Sie auch besichtigen. So sind z. B. manche neue Eigentumswohnungen, die Ihnen vom Bauträger angeboten werden, häufig noch gar nicht im Bau, sondern existieren nur in Prospekten. Hier bleibt Ihnen nur die Möglichkeit, sich auf die Baubeschreibung zu verlassen. Was Sie hierzu wissen sollten, finden Sie im Bereich "Bauen mit dem Bauträger". Ist die Wohnung bereits fertiggestellt und Sie können diese besichtigen, gehen Sie dabei ähnlich vor, wie beim folgenden Punkt: der Besichtigung einer gebrauchten Eigentumswohnung.

Besichtigung einer gebrauchten Eigentumswohnung

Bei der Besichtigung einer gebrauchten Wohnung sollte immer Tageslicht vorhanden sein und Sie sollten sich alle Bereiche ansehen, die Sie durch den Kauf einer Eigentumswohnung als Anteilseigner miterwerben. Damit sind auch der Heizungskeller, die Kelleräume generell, die Dachräume und eine evtl. vorhandene Tiefgarage und der Stellplatz, der zu Ihrer Wohnung gehört, gemeint.

Die gegenwärtig umfassendsten Checklisten zur Überprüfung gebrauchter Eigentumswohnungen enthält der bereits erwähnte Ratgeber „Kauf einer Eigentumswohnung – Als Neu- oder Gebrauchtimmobilie“.

V.i.S.d.P: Institut Bauen und Wohnen

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