Vermögenswirksame Leistungen (VL)

Die häufigsten Fragen und Antworten haben wir Ihnen hier zusammengestellt.

Wer kann vermögenswirksame Leistungen (VL) beantragen?

Alle Arbeitnehmer können VL beantragen.

Unser Tipp: Fragen Sie Ihren Arbeitgeber, ob dieser die VL-Zahlungen ganz oder teilweise übernimmt. Pro Arbeitnehmer können jährlich maximal 470 Euro als vermögenswirksame Leistungen auf einem Bausparvertrag angelegt werden. Zahlt der Arbeitgeber nicht den vollen VL-Betrag, können Sie diesen aus Ihrem Gehalt aufstocken lassen.

Damit dieser Aufstockungsbetrag als VL-Zahlung anerkannt wird, muss dieser von Ihrem Gehalt einbehalten und vom Arbeitgeber auf das Bausparkonto überwiesen werden!

Ich möchte künftig VL auf meinem LBS-Vertrag anlegen. Was muss ich tun?

Reichen Sie einen Antrag auf Überweisung vermögenswirksamer Leistungen bei Ihrem Arbeitgeber ein. Den Vordruck können Sie in unserem Formularcenter herunterladen.

Was muss ich mit der VL-Bescheinigung (Anlage VL) machen?

Reichen Sie Ihre VL-Bescheinigung (Anlage VL) zusammen mit Ihrer Einkommensteuererklärung beim Finanzamt ein. Dort wird alles Weitere veranlasst.

Wo finde ich den Institutsschlüssel?

Der Institutsschlüssel der LBS Nord lautet 1000438 und ist auf der VL-Bescheinigung (Anlage VL) bereits vermerkt. Ihr Finanzamt braucht den Institutsschlüssel zur Bearbeitung der Arbeitnehmersparzulage.

Wie und wo muss ich die Arbeitnehmersparzulage beantragen?

Die Arbeitnehmersparzulage beantragen Sie mit der VL-Bescheinigung (Anlage VL), die Sie zusammen mit dem LBS-Jahreskontoauszug erhalten. Diese reichen Sie dann Ihrem Finanzamt zusammen mit Ihrer Steuererklärung ein. Sofern Sie aufgrund geringer Einkommenshöhe keine Steuererklärung abgeben, können Sie beim Finanzamt einen Antrag auf Arbeitnehmersparzulage anfordern.

Zahlen Sie und Ihr Ehepartner die VL auf denselben Vertrag ein, vermerken Sie bitte in der VL-Bescheinigung (Abschnitt Zusatzerklärung), für wen die Zahlungen geleistet wurden.

Welche Einkommensgrenze gilt für die Beantragung der Arbeitnehmersparzulage?

Ihr zu versteuerndes Einkommen darf für das Jahr der Einzahlungen nicht über 17.900 Euro für Alleinstehende bzw. 35.800 Euro für Verheiratete liegen.

Tipp für Eltern: Unabhängig davon, ob Sie Kindergeld erhalten, werden bei der Ermittlung der Einkommensgrenze für die Wohnungsbauprämie und die Arbeitnehmersparzulage der Kinderfreibetrag und der Kinderbetreuungsfreibetrag angesetzt.

Falls Sie Kindergeld erhalten, sind diese Freibeträge noch vom zu versteuernden Jahreseinkommen abzuziehen.

Wie hoch ist die staatliche Förderung auf VL-Zahlungen?

Die Arbeitnehmersparzulage beträgt bei Anlage auf dem Bausparvertrag 9%. Jährlich können pro Arbeitnehmer höchstens 470 Euro als VL auf einem Bausparvertrag gefördert werden. Somit können Sie jährlich maximal 43 Euro Sparzulage erhalten.

Wie und wann erhalte ich die Arbeitnehmersparzulage?

Für alle Verträge wird die Arbeitnehmersparzulage durch das zuständige Finanzamt auf einem gesonderten Konto verwaltet. Sie kommen zur Auszahlung, wenn die siebenjährige Bindungsfrist des Vertrages abgelaufen ist, oder vorher unschädlich über den Vertrag verfügt wird. Die Auszahlung erfolgt vom Finanzamt über die LBS.

Warum ist/sind unsere VL-Bescheinigung(en) auf falsche Beträge/den anderen Ehepartner ausgestellt?

Der Datenschutz wird bei uns groß geschrieben und daher wird in unserem System nicht gespeichert, von wem Zahlungen geleistet werden. Beim Druck der VL-Bescheinigungen werden dann automatisch die ersten 470 Euro für den ersten Vertragsinhaber und die restlichen Beträge für den zweiten Vertragsinhaber bescheinigt.

Möchten Sie Arbeitnehmersparzulage beantragen? Bitte füllen Sie die Zusatzerklärung am Ende der VL-Bescheinigung (Anlage VL) aus. Hier können Sie die betragsmäßige Aufteilung der vermögenswirksamen Leistungen korrigieren. Diese können Sie dann bei Ihrem Finanzamt einreichen.

Wieso sind die Dezember-Zahlungen in der VL-Bescheinigung (Anlage VL) nicht enthalten?

Sollten noch im Januar 2012 Zahlungen für 2011 erfolgen, so können Sie ab Mitte Februar 2012 eine neue Bescheinigung anfordern. Diese können Sie dann Ihrer Einkommensteuererklärung zur Beantragung der Arbeitnehmersparzulage beifügen.

In der Ihnen vorliegenden Bescheinigung ist in der Namenszeile Ihr Name als Bausparer ausgewiesen. Zahlt jedoch Ihr Ehepartner seine vermögenswirksamen Leistungen auf diesem Bausparvertrag ein, füllen Sie bitte die Zusatzerklärung am Ende der VL-Bescheinigung aus. Hier können Sie die betragsmäßige Aufteilung der vermögenswirksamen Leistungen korrigieren. Diese können Sie dann bei Ihrem Finanzamt einreichen.

Tipp: Sie liegen über den Einkommensgrenzen für die Arbeitnehmersparzulage? Macht nichts! In diesem Fall erhalten Sie auf Ihre vermögenswirksamen Sparleistungen 8,8 % Wohnungsbauprämie, sofern Ihr zu versteuerndes Einkommen bis zu 25.600 Euro (Alleinstehende) bzw. 51.200 Euro (Verheiratete) beträgt. Dazu einfach das rote Kästchen unter "III. Aufwendungen, für die eine Prämie beantragt wird" auf Ihrem Antrag auf Wohnungsbauprämie ankreuzen.

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