Hier sehen Sie einen Musterantrag auf Wohnungsbauprämie mit den wichtigsten Erläuterungen.
Der Antrag auf Wohnungsbauprämie wird für jedes Bausparkonto erstellt, auf das im vergangenen Kalenderjahr mehr als 50 Euro eingezahlt wurden.

Erklärungen zur WOP-Bescheinigung:
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Steuernummer, Identifikationsnummer: Bitte prüfen Sie die Angaben und korrigieren bzw. ergänzen Sie die Felder. Tipp: Die Steuernummer sowie die Identifikationsnummer(n) haben Sie von Ihrem Finanzamt erhalten. |
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Anschriftenfeld: Bitte prüfen Sie diese Angaben. Hat sich Ihre Anschrift geändert, dann klicken Sie hier. |
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Familienstand: Nennen Sie uns bitte Ihren Familienstand. Der Wohnungsbauprämienantrag kann sonst nicht bearbeitet werden. |
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Prämienbegünstigte Sparleistungen: In diesem Feld sind Ihre gesamten Sparleistungen (Einzahlungen und Zinsen) eingetragen. Bis zu einem Höchstbetrag von jährlich 512 Euro (Alleinstehende) bzw. 1.024 Euro (Verheiratete) haben Sie die Möglichkeit 8,8 % Wohnungsbauprämie (WOP) zu beantragen. |
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Vermögenswirksame Leistungen (VL): Wenn Sie mit Ihren Sparleistungen den höchstmöglichen prämienbegünstigten Betrag von 512 Euro (Alleinstehende) bzw. 1.024 Euro; (Verheiratete) nicht ausgeschöpft haben, aber vermögenswirksame Leistungen auf Ihr Bausparkonto überweisen lassen, können Sie diese unter bestimmten Voraussetzungen mit zur Beantragung der Wohnungsbauprämie heranziehen. |
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Weitere Wohnungsbauprämien? Bitte kreuzen Sie das Kästchen an, wenn Sie bereits bei einem anderen Institut Wohnungsbauprämie beantragt haben oder die Prämie durch weitere Anträge voll oder teilweise ausgeschöpft wurde. Bitte vermerken Sie auch, welche prämienbegünstigten Aufwendungen Sie in diesem Fall angegeben haben. |
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Einkommensverhältnisse: Stellen Sie zunächst Ihr zu versteuerndes Einkommen fest. Für die Wohnungsbauprämie liegen die Einkommensgrenzen für Alleinstehende bzw. Verheiratete bei 25.600 Euro bzw. 51.200 Euro im Kalenderjahr. Wenn Sie diese Voraussetzungen erfüllen, kreuzen Sie bitte unbedingt das entsprechende Kästchen an. |
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Unterschriften: Bitte vergessen Sie nicht, den Antrag zu unterschreiben. Bei Ehepaaren ist außerdem die Unterschrift des Partners erforderlich. Bausparer zwischen 16 und 18 Jahren benötigen zusätzlich die Unterschrift der Eltern oder des gesetzlichen Vertreters. |



