Informationen zur Abgeltungsteuer

Auf alle Zinseinkünfte ist die sogenannte Abgeltungsteuer von 25 % zu zahlen. Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 % der Abgeltungsteuer sowie gegebenenfalls Kirchensteuer.

Sie brauchen keine Abgeltungsteuer zahlen, wenn Sie uns einen Freistellungsauftrag erteilen. Die folgenden Sparerfreibeträge (inklusive des Werbungskostenpauschbetrages) können Sie auf ein oder mehrere Kreditinstitute aufteilen:

  • Alleinstehende: 801 EUR
  • zusammen veranlagte Ehegatten: 1.602 EUR

Unser Tipp:

Weitere Informationen zum Freistellungsauftrag und zu dem für Sie optimalen Bauspartarif gibt Ihnen gern Ihr Berater vor Ort.

Möchten Sie uns einen Freistellungsauftrag erteilen? Das geht ganz einfach - nutzen Sie den Vordruck in unserem Formularcenter.

Ihr direkter Draht zu uns

Telefonisch

LBS-Service-Center:
Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr

Berlin: 030 86091-3636
Braunschweig: 0531 6129-7700
Hannover: 0511 926-6600
Oldenburg: 0441 237-7900

Online-Beratung:

Persönliche Beratung

Ihr Berater vor Ort