Auf alle Zinseinkünfte ist die sogenannte Abgeltungsteuer von 25 % zu zahlen. Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 % der Abgeltungsteuer sowie gegebenenfalls Kirchensteuer.
Sie brauchen keine Abgeltungsteuer zahlen, wenn Sie uns einen Freistellungsauftrag erteilen. Die folgenden Sparerfreibeträge (inklusive des Werbungskostenpauschbetrages) können Sie auf ein oder mehrere Kreditinstitute aufteilen:
- Alleinstehende: 801 EUR
- zusammen veranlagte Ehegatten: 1.602 EUR
Unser Tipp:
Weitere Informationen zum Freistellungsauftrag und zu dem für Sie optimalen Bauspartarif gibt Ihnen gern Ihr Berater vor Ort.
Möchten Sie uns einen Freistellungsauftrag erteilen? Das geht ganz einfach - nutzen Sie den Vordruck in unserem Formularcenter.



