Sollte es einmal vorkommen, dass keine Einigung erzielt wird, können Sie sich an die "Schlichtungsstelle der LBS" wenden.
Um Meinungsverschiedenheiten zwischen Ihnen und der LBS einvernehmlich zu klären, hat die LBS das so genannte Ombudsmann-Verfahren eingeführt. Der Ombudsmann, ein unabhängiger und neutraler Streitschlichter, vermittelt zwischen den Parteien und hilft, eine Lösung zu finden.
Schlichter sind Herr Theo Wolf, Vorsitzender Richter am OLG Hamm i.R. und Herr Werner Lücke, Vorsitzender Richter am OLG Hamm a.D.
An die LBS-Schlichtungsstelle können Sie sich kostenlos wenden:
Schlichtungsstelle der LBS
Postfach 7448
48040 Münster
Die Beschwerde ist schriftlich mit einer kurzen Schilderung des Sachverhalts und allen zum Verständnis erforderlichen Unterlagen einzureichen.
Einigen sich LBS und Kunde nicht, unterbreitet der Ombudsmann einen Schlichtungsvorschlag. Die LBS Nord erklärt sich bereit, den Schlichtungsvorschlag bis zu einem Wert des Streitgegenstandes von 5.000 Euro als bindend anzuerkennen und mit Einverständnis des Kunden umzusetzen Der Kunde hingegen kann wählen, ob er den Schlichterspruch akzeptiert oder ein Gericht anruft.
Der genaue Ablauf des Schlichtungsverfahrens ist in der Schlichtungsordnung der Landesbausparkassen festgelegt.



