Die Abgeltungsteuer.

Seit dem 1. Januar 2009 gibt es die Abgeltungsteuer.

Alle Einkünfte aus Kapitalvermögen und Kursgewinnen werden pauschal mit einem einheitlichen Steuersatz von 25 Prozent belegt. All jene, deren persönlicher Steuersatz niedriger als 25 Prozent liegt, können sich die zuviel gezahlten Abgaben mit ihrer Steuererklärung wieder zurückholen.

Am besten Sie erteilen uns einen ausreichenden Freistellungsauftrag, mit dem Sie Ihre Kapitalerträge von der Abgeltungsteuer komplett freistellen. Unter Umständen stellt Ihnen Ihr Finanzamt sogar eine Nichtveranlagungsbescheinigung aus, die Sie an uns weiterleiten.

Hier erhalten Sie Ihren Freistellungsauftrag. Einfach den Vordruck ausfüllen, unterschreiben und bei Ihrem LBS-Berater oder in der Sparkasse abgeben.

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