Jetzt Arbeitnehmer-Sparzulage sichern

Jeder Arbeitnehmer der seine vermögenswirksamen Leistungen (vL) auf einem LBS-Bausparkonto anlegt, erhält vom Staat 9 % Arbeitnehmer-Sparzulage dazu. Das sind bis zu 43 Euro im Jahr.

Die Arbeitnehmer-Sparzulage wird bei der Einkommen-Steuererklärung beantragt. Dazu muss das Feld „Antrag auf Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage“ angekreuzt werden.

Alleinstehende Verheiratete 1 Arbeitnehmer Verheiratete 2 Arbeitnehmer
jährlich maximal geförderte Sparleistung 470 € 470 € 940 €
Höhe der Förderung 9 % 9 % 9 %
maximale Sparzulage 43 € 43 € 86 €
Einkommensgrenzen* 17.900 € 35.800 € 35.800 €
*Maßgebend ist das zu versteuernde Einkommen des Sparjahres. Brutto können Sie wegen der steuerlichen Freibeträge deutlich mehr verdienen.

Tipp: Wenn Sie die maximal geförderte Sparleistung von 470 Euro im Jahr nicht komplett von Ihrem Arbeitgeber erhalten, können Sie ihn bitten den fehlenden Betrag aus Ihrem Gehalt abzuführen.

Ja, ich will mir die staatliche Förderung sichern

Kontakt

Wählen Sie eine der folgenden Möglichkeiten, wenn Sie Kontakt zu uns aufnehmen möchten.

Alle anzeigen

Kontaktformular

Persönliche Beratung

Telefonische Beratung

LBS Service-Center
Montag bis Freitag
von 08.00 Uhr bis 20.00 Uhr

0180 5 969123

(0,14 €/Minute aus dem deutschen Festnetz, höchstens 0,42 €/Minute aus Mobilfunknetzen)

Jetzt staatliche Förderung sichern

Mit LBS-Bausparen und der staatlichen Förderung schneller ins eigene Zuhause mehr