Zwischenkredit

(§ 4 Abs.1 BSpKG). Gelddarlehen zur Zwischenfinanzierung von Leistungen der Bausparkasse auf Bausparverträge ihrer Bausparer. Zwischenkredite unterscheiden sich von Vorfinanzierungskrediten dadurch, dass hier die Mindestansparsumme vom Bausparer bereits eingezahlt worden ist. Hinsichtlich Besicherung und Refinanzierung gelten die gleichen Bedingungen wie beim Vorfinanzierungskredit.