Häufige Fragen

Hier haben wir die häufigsten Fragen zur Wohnungspauprämie (WoP) für Sie zusammengefasst:

Welche Förderungen kann man vom Staat für das Bausparen erhalten?
Wie hoch ist die Wohnungsbauprämie (WoP)?
Wie erreiche ich die volle Förderung?
Wie beantrage ich die Wohnungsbauprämie?
Für welche Jahre kann ich Wohnungsbauprämie beantragen?
Wann erhalte ich meine Wohnungsbauprämie?
Welche Auswirkungen hat die Einführung der Abgeltungsteuer ab 2009 auf meinen Bausparvertrag?
Wie kann ich einen Freistellungsauftrag erteilen?
Was muss ich beim Ausfüllen des Freistellungsauftrages beachten?

*** Ich habe einen Brief mit einer Einzahlungsempfehlung erhalten

Warum wurden bei der Berechnung des Einzahlungsbetrages meine vermögenswirksamen Leistungen nicht berücksichtigt?

Warum wurden bei der Berechnung des Einzahlungsbetrages meine Einzahlungen auf meinen LBS Riester-Vertrag nicht berücksichtigt?
Ich zahle regelmäßig per Dauerauftrag. Wurden diese Zahlungen bei der Empfehlung berücksichtigt?
Was passiert, wenn ich nicht den gesamten empfohlenen Betrag einzahle?
Bis wann kann ich meine Sonderzahlung leisten?
Ich habe keinen Brief mit einer Einzahlungsempfehlung erhalten. Warum nicht?

Welche Förderungen kann man vom Staat für das Bausparen erhalten?

Der Staat fördert das Bausparen auf drei Wegen:

  1. Wohnungsbauprämie für eigene Einzahlungen
  2. Arbeitnehmersparzulage für Einzahlungen der vermögenswirksamen Leistungen (vL) durch den Arbeitgeber
  3. LBS Riester-Bausparen.

Wie hoch ist die Wohnungsbauprämie (WoP)?

Pro Jahr können Sie maximal 45,06 € (Single) / 90,11 € (Ehepaare) Wohnungsbauprämie erhalten. Bitte beachten Sie, dass die Inanspruchnahme an die Einhaltung bestimmter Einkommensgrenzen gebunden ist (Single: 25.600 € / Ehepaare: 51.200 € zu versteuerndes Jahreseinkommen).

Wie erreiche ich die volle Förderung?

Für die Sicherung der vollen Prämie sind jährlich eigene Sparleistungen in Höhe von 512 € (Single) bzw. 1.024 € (Ehepaare) erforderlich. Das sind monatlich mindestens 43 € (Single) / 86 € (Ehepaare).

Wie beantrage ich die Wohnungsbauprämie?

Ganz einfach! Mit Ihrem jährlichen Jahreskontoauszug erhalten Sie auch den WoP-Antrag. Einfach ausfüllen und unterschrieben zurücksenden. Den Rest erledigen wir für Sie.

Für welche Jahre kann ich Wohnungsbauprämie beantragen?

Immer für die letzten beiden Jahre, also für die Jahre 2009 und 2010.

Wann erhalte ich meine Wohnungsbauprämie?

Die Wohnungsbauprämie liegt bei Ihrem Finanzamt auf einem separatem Konto. Wann Sie ausgezahlt wird, hängt vom Abschlussdatum des Vertrages, dem Alter des Vertragsinhabers bei Vertragsabschluss und individuellen Vertragskonstellationen ab. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an Ihren Berater vor Ort oder nehmen Sie Kontakt zu uns auf.

Welche Auswirkungen hat die Einführung der Abgeltungsteuer ab 2009 auf meinen Bausparvertrag?

Werden Sie aktiv, wenn Ihre Zinserträge bis 2008 "wegen WoP" oder weil Sie einen Bausparvertrag im Tarif Classic06 C3, C4 oder C9 besitzen, von der Zinsabschlagsteuer befreit waren. Diese Befreiungsgründe sind seit dem 1. Januar 2009 entfallen. Erteilen Sie uns deshalb noch in diesem Jahr einen Freistellungsauftrag oder legen Sie uns eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung vor.

Wie kann ich einen Freistellungsauftrag erteilen?

Für die Beantragung ist ein Formular erforderlich. Laden Sie sich den Antrag in unserem Formularcenter herunter und senden Sie ihn bitte ausgefüllt an uns zurück.

Was muss ich beim Ausfüllen des Freistellungsauftrages beachten?

Die Finanzbehörden legen strenge Maßstäbe an die Freistellungsaufträge. Aus diesem Grund können wir nur vollständig ausgefüllte Anträge annehmen. Unvollständig ausgefüllte Formulare senden wir mit der Bitte, die fehlenden Angaben und Unterschriften nachzuholen, an unsere Kunden zurück. Deshalb bitten wir Sie, das Formular vollständig auszufüllen und die Unterschrift(en) - wenn Sie einen gemeinsamen Freistellungsauftrag stellen: von beiden Ehepartnern - nicht zu vergessen.


*** Ich habe einen Brief mit einer Einzahlungsempfehlung erhalten

Warum wurden bei der Berechnung des Einzahlungsbetrages meine vermögenswirksamen Leistungen nicht berücksichtigt?

Für Ihre vL-Einzahlungen können Sie eine separate staatliche Förderung erhalten, die Arbeitnehmer-Sparzulage. Vorausgesetzt, Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen bleibt unter 17.500 € (Single) / 35.800 € (Ehepaare). Wird diese Höchstgrenze überschritten, können Sie auch auf Ihre vL eine Wohnungsbauprämie beantragen, wenn Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen unter 25.000 € (Single) / 51.200 € (Ehepaare) liegt. Der noch fehlende Einzahlungsbetrag verringert sich dann um die vL.

Warum wurden bei der Berechnung des Einzahlungsbetrages meine Einzahlungen auf meinen LBS Riester-Vertrag nicht berücksichtigt?

Da Sparleistungen auf LBS Riester-Bausparverträge nicht als wohnungsbauprämienberechtigt behandelt werden, wurden auch nur Einzahlungen auf „normale“ LBS-Bausparverträge berücksichtigt. Bitte achten Sie darauf, bei der Einzahlung den „richtigen“ Vertrag anzugeben. Für Ihren LBS Riester-Vertrag können Sie eine separate staatliche Förderung erhalten: die Riesterzulagen und ggf. Steuervorteile.

Ich zahle regelmäßig per Dauerauftrag. Wurden diese Zahlungen bei der Empfehlung berücksichtigt?

Berücksichtigt wurden alle Einzahlungen bis zum 30.September 2011.Sollten Sie weitere Zahlungen (per Überweisung oder Dauerauftrag) geleistet haben oder noch leisten, ziehen Sie diese bitte einfach vom empfohlenen Betrag ab.

Was passiert, wenn ich nicht den gesamten empfohlenen Betrag einzahle?

Dann erhalten Sie dafür die anteilige Wohnungsbauprämie. Ihre Einzahlungen (inkl. Zinsgutschrift) müssen jedoch mindestens 50 EUR im Jahr betragen.

Bis wann kann ich meine Sonderzahlung leisten?

Je eher, desto besser. Aber: Wir berücksichtigen alle Einzahlungen, die bis zum 31.Dezember 2011 auf Ihrem Bausparkonto eingehen. Am besten, Sie nutzen dafür die Einzugsermächtigung auf dem Antwortschein. Ansonsten gilt: Eine regelmäßige Besparung bringt Sie sicher ans Ziel Ihrer Wünsche.

Ich habe keinen Brief mit einer Einzahlungsempfehlung erhalten. Warum nicht?

Dafür kann es verschiedene Gründe geben, z.B.:

  • Ihre bisherigen Einzahlungen reichen aus, um sich die Chance auf die maximale Wohnungsbauprämie zu sichern.

  • Sie haben Ihr Bausparkonto über die Höhe der Bausparsumme angespart.

  • Sie haben nur noch ein Darlehenskonto.

  • Ihr Bausparvertrag wird demnächst zugeteilt.

  • Sie sind umgezogen oder tragen einen neuen Namen, so dass der Brief nicht zugestellt werden konnte.

  • Sie haben ausschließlich einen LBS Riester-Bausparvertrag – darauf erhalten Sie die staatliche Riester-Förderung.

Kontakt

Wählen Sie eine der folgenden Möglichkeiten, wenn Sie Kontakt zu uns aufnehmen möchten.

Alle anzeigen

Kontaktformular

Persönliche Beratung

Telefonische Beratung

LBS Service-Center
Montag bis Freitag
von 08.00 Uhr bis 20.00 Uhr

0180 5 969123

(0,14 €/Minute aus dem deutschen Festnetz, höchstens 0,42 €/Minute aus Mobilfunknetzen)