Wohnungsbauprämie bekommt jeder ab 16 Jahren, der mindestens 50 Euro im Jahr auf einen Bausparvertrag einbezahlt. Verwendet werden darf sie für den Bau, Kauf oder die Modernisierung der eigenen vier Wände.
Wer bei Abschluss eines neuen Bausparvertrages ab 2009 das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, kann über sieben Jahren frei über die Prämie verfügen und ist nicht an die wohnwirtschaftliche Verwendung gebunden. Ab dem achten Jahr der Prämienbewilligung darf diese nur noch für wohnwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden.
Außerdem macht der Staat weiterhin eine Ausnahme bei der Verwendung bei sozialen Härtefällen (Tod, Erwerbsunfähigkeit, Dauerarbeitslosigkeit).


