- Wird ein Gebäude in gewissem Umfang geändert, wird also beispielsweise eine Außenwanddämmung aufgebracht oder werden in größerem Umfang Fenster getauscht, müssen auch hierfür bestimmte Mindestwerte eingehalten werden. Diese können sich an den einzelnen Bauteilen orientieren, aber auch am Jahres-Primärenergiebdarf und am Transmissionswärmeverlust für Neubauten. Nachgerüstete Bestandsgebäude dürfen die für Neubauten vorgeschriebenen Grenzwerte um maximal 40 % übersteigen. Werden Anbauten von mehr als 50 m² vorgenommen, müssen diese jedoch die Werte von Neubauten einhalten.
- Die bestehende Dämmung eines Gebäudes darf nicht einfach verschlechtert werden. Dies könnte z.B. bei einem Gebäude der Fall sein, dessen Fachwerk freigelegt werden soll.
- Bei Auswechslung oder Einbau einer Heizungsanlage mit Wasser als Wärmeträger müssen folgende Regelungen beachtet werden: Umwälzpumpen in Zentralheizungen mit mehr als 25 Kilowatt Nennleistung müssen die elektrische Leistungsaufnahme dem Förderbedarf selbsttätig in mindestens drei Stufen anpassen können. Zirkulationspumpen müssen beim Einbau in Warmwasseranlagen mit selbsttätig wirkenden Einrichtungen zur Ein- und Ausschaltung ausgestattet sein. Beim Ersetzen von Warmwasserleitungen und Armaturen muss deren Wärmeabgabe begrenzt werden.


