Sparerfreibetrag wird 2007 gekürzt / Freistellungsaufträge werden automatisch angepasst
Ab 01.01.2007 wird der Sparerfreibetrag auf 750 Euro für Alleinstehende und 1.500 Euro für Verheiratete reduziert und damit nahezu halbiert. Das hat die Bundesregierung mit dem am 07.07.2006 endgültig verabschiedeten Steueränderungsgesetz 2007 beschlossen.
Der Werbungskostenpauschbetrag in Höhe von 51 Euro bzw. 102 Euro wurde nicht geändert. Damit ergibt sich ein neues maximales Freistellungsvolumen von 801 Euro für Alleinstehende bzw. 1.602 Euro für Verheiratete.
Laut gesetzlicher Regelung dürfen bisherige Freistellungsaufträge, die auch für das Jahr 2007 gelten sollen, in entsprechend reduzierter Höhe weiter berücksichtigt werden. Die Reduzierung ist bei jedem Freistellungsauftrag auf den Prozentsatz vorzunehmen, auf den der Sparerfreibetrag einschließlich Werbungskostenpauschbetrag verringert wurde. Das sind 56,37 Prozent. Die LBS Ostdeutsche Landesbausparkasse AG wird diese Anpassung automatisch zum Jahresende vornehmen. Für LBS-Bausparer besteht, sofern sie ihr persönliches Freistellungsvolumen nicht anders verteilen wollen, kein Handlungsbedarf.
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