Zusammen mit dem Jahreskontoauszug 2011 erhalten Sie Ihre Steuerbescheinigung(en) für alle Privatkonten zugesendet.
Steuerbescheinigung für alle Privatkonten
Auf dieser Steuerbescheinigung sind unter anderem die Kapitalerträge aller auf Ihren Namen lautenden Bausparverträge enthalten, sofern sie nicht einer anderen Einkunftsart (z.B. Vermietung und Verpachtung) zuzuordnen sind. Erträge aus Riester-Bausparverträgen werden in der Steuerbescheinigung nicht berücksichtigt, da Riester-Bausparverträge der nachgelagerten Besteuerung unterliegen.
Es wird für jeden Bausparer eine eigene Steuerbescheinigung erstellt. Sollten Sie also verheiratet sein, kann es sein, dass Sie bis zu drei Steuerbescheinigungen erhalten:
eine für Sie, eine für Ihren Ehepartner und eine für gemeinsame Bausparverträge. Sie brauchen die Steuerbescheinigung für alle Privatkonten z. B. wenn:
- Ihr persönlicher Grenzsteuersatz unter 25 % liegt und Sie eine Günstigerprüfung durch das Finanzamt vornehmen lassen wollen
- keine Kirchensteuer auf die Kapitalertragsteuer einbehalten wurde, obwohl Sie kirchensteuerpflichtig sind zum Zwecke der Kirchensteuerveranlagung
- wenn Sie den Sparer-Pauschbetrag nicht vollständig ausgenutzt haben.



